News vom Landesfeuerwehrverband
Gebührenbefreiung für Feuerwehren
Erstellt von BR d LFV Michael Jost am 15.02.2013
Die Abteilung 3, Verfassung und Inneres, im Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat in einer Aussendung an alle Bezirkshauptmannschaften am 14. Februar 2013 mitgeteilt, dass die Freiwilligen Feuerwehren als Körperschaften öffentlichen Rechts von Bundesstempelgebühren sowie Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit sind!
Schreiben der Abteilung 3