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News vom Landesfeuerwehrverband

Nationalrat entschärft Registrierkassenpflicht

Erstellt von Thomas Meier am 08.07.2016

Vom Nationalrat wurden am Mittwoch, dem 6. Juli 2016, Justierungen im Bereich der Registrierkassenpflicht beschlossen. Feuerwehren bleiben damit weiterhin, als Körperschaften öffentlichen Rechts, bei ihren Veranstaltungen bis zu 72 Stunden im Jahr (anstelle der bisher geltenden „3-Tages-Regel“) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.

Das bedeutet, dass Feuerwehren deren Feierlichkeiten mit einer Gesamtdauer bis zu 72 Stunden steuerlich begünstigt - flexibel auf mehrere Tage aufgeteilt - ausrichten können.

„Wir konnten uns mit unseren Bedenken bzw. Forderungen in Wien durchsetzen und eine praxistaugliche Regelung erreichen“ freut man sich im heimischen Feuerwehrwesen unisono über die Entschärfung der Registrierkassenpflicht – beschlossen im Nationalrat am vergangenen Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition.

Bei allen Bemühungen in den letzten Monaten und Wochen – ob landespolitisch, institutionell und ebenso intensiv durch ÖBFV, LFV und Feuerwehren vorgetragen – ging es im Wesentlichen darum, in vielen Hintergrundgesprächen Überzeugungsarbeit zu leisten, um so den Weitblick der Regierung für langfristig sinnvollere Entscheidungen zu schärfen – vor allem aber zugunsten unserer Feuerwehren und Vereine.


Bericht und Foto: Thomas Meier, MA;  BillionPhotos.com, Fotolia