News LFV

News vom Landesfeuerwehrverband

Informationen des BMF zu Spenden von Privatpersonen

Erstellt von Thomas Meier, MA am 23.12.2016

 

Durch ein Bundesgesetz kommt ab 1. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren zu: gibt eine natürliche Person ab dem Kalenderjahr 2017 eine Spende an eine freiwillige Feuerwehr (einen Landesfeuerwehrverband) und möchte diese Person, dass die Spende steuerlich berücksichtigt wird, muss die Feuerwehr (der Landesfeuerwehrverband) für die Spenderin/den Spender den (Jahres)Betrag der Spende(n) an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies erfolgt im Wege von FinanzOnline.

Anbei die aktualisierte Version des Informationsblatts des Bundesministeriums für Finanzen, welche dem LFV Steiermark heute Vormittag (23.12.) mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wurde.

 

Informationsblatt des Bundesministeriums für Finanzen

Link zu weiterführenden Informationen aus dem Sachgebiet Finanzen