News LFV

News vom Landesfeuerwehrverband

29.11.2021 - Update 75: Coronavirus "Covid-19"-Situation

Erstellt von Thomas Meier, MA am 10.03.2020

29. November 2021

Update 75

 

Wahl- und Wehrversammlungen unter COVID-19 Bedingungen

 

Vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes sowie den aktuellen Bestimmungen der Notmaßnahmenverordnung folgend, sind Wahl- und Wehversammlungen grundsätzlich durchführbar.

Anhand besonderer Sicherheits- und Schutzmaßnahmen soll für alle Teilnehmer:innen – inbesondere jedoch für besonders vulnerable Personengruppen – gewährleistet sein, dass die nach wie vor bestehende Ansteckungsmöglichkeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestmöglich hintangehalten wird. Dazu wurde vom LFV Steiermark ein Maßnahmenblatt zur Abhaltung von Wahlen ausgearbeitet.

Analog den Vorgaben zum Abhalten von Wahlversammlungen ist auch die Durchführung von Wehrversammlungen ab dem 1. Jänner 2022 möglich.

Beide Versammlungen sind jedenfalls in kürzester Zeit und ohne Kameradschaftspflege durchzuführen. Letztere fällt nämlich unter den Begriff der Zusammenkunft, die nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen untersagt ist.

 

Maßnahmenblatt herunterladen: hier klicken

Allgemeine Informationen zu Wahlen in den Feuerwehren

 


 

20. November 2021

Update 74

 

Schreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried zur Lage.

Hier lesen

 

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Update 74a

Lockdown macht Anpassungen der Corona-Ampel erforderlich

Seit bald zwei Jahren leiden wir unter der größten Gesundheitskrise seit über 100 Jahren. In den letzten 21 Monaten der Pandemie haben Virusmutationen in zeitlichen Abständen zu neuen „Infektionswellen“ geführt, so auch jetzt.

Auch wenn in der Pandemiebekämpfung in den letzten Wochen und Monaten versucht wurde, Geimpfte und Genesene von umfassenden Beschränkungen weitgehend auszunehmen, so hat die – in zwei Bundesländern vorliegende und in weiteren Bundesländern drohende – Überforderung im Bereich von Hospitalisierungskapazitäten zu einer Maßnahmenanpassung durch Bund und Länder geführt – mit weitreichenden Folgen für uns alle.

Ein 20-tägiger Lockdown soll ab Montag, dem 22.11.2021, dabei helfen, die derzeit dramatischen Infektionszahlen bundesweit zu senken und die Auslastung der Spitäler auf ein niedrigeres Niveau zu bringen. Die bundesweiten Maßnahmen machen daher eine Anpassung unserer Corona-Ampel erforderlich.

Konkret bedeutet dies, dass der gesamte Feuerwehrbetrieb für die Dauer des Lockdowns auf den Einsatzdienst und auf unbedingt notwendige, systemerhaltende Maßnahmen zu beschränken ist.

Der Ausbildungsbetrieb an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird den systemrelevanten Erfordernissen angepasst. Nicht systemrelevante Kurse werden abgesagt. Jene Lehrgänge, die aufrechterhalten werden, finden unter strengen Sicherheitsmaßnahmen, wie der strikten Einhaltung der 2-G-Regel sowie der Abnahme von Vorort-Testungen, statt.

Feuerwehrmitglieder, welche die 2-G-Regel zum Zeitpunkt des Kursbeginns nicht erfüllen, sind nicht teilnahmeberechtigt und daher von den Feuerwehren rechtzeitig vor Kursbeginn abzumelden, um so Platz für andere TeilnehmerInnen zu schaffen.

Der Ausbildungs-, Übungs- und Sitzungsbetrieb bei den Feuerwehren in Präsenzform ist für die Dauer des Lockdowns einzustellen, ebenso ist die Nutzung von Aufenthaltsräumen nicht möglich. Besprechungen des gesetzl. Ausschusses und Schulungen sind empfohlenerweise online durchzuführen. Leistungsprüfungen (THLP oder BDLP), Feste, Feiern, Kameradschaftspflege etc. sind während des Lockdowns nicht möglich.

Ob, wann – und wenn unter welchen Auflagen – eine Lockerung dieser Beschränkungen möglich wird, wird gesondert abgeklärt und kommuniziert.

Abschließend einmal mehr der Hinweis für den Weg, der uns aus der Pandemie führt. Nehmen wir als Feuerwehrmitglieder unsere Verantwortung wahr und tragen wir mit Erst-, Zweit- oder Drittstich gemeinsam dazu bei, die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen und zu beenden. Danke!

 

Wir danken für das Verständnis und bitten weiterhin um Unterstützung!

 

LBD Reinhard Leichtfried und LBDS Erwin Grangl

 

Zur Corona-Ampel des Landesfeuerwehrverbandes: hier klicken

 


 

22. September 2021

Update 73

Information zu freien Impfaktionen in der Steiermark

Am Freitag, dem 24. September 2021, besteht für Kurzentschlossene die Möglichkeit, sich an einer der 16 Impfstraßen  ohne vorherige Anmeldung von 12 bis 20 Uhr impfen lassen. Für Dienstag, 28.9.2021 und Freitag, 1.10. sind ebenfalls freie Impfaktionen avisiert.

 

 

Weitere Informationen: Hier klicken!

 

 


28. Mai 2021

Update 72a

Informationen des Feuerwehrmedizinischen Dienstes zum Thema „COVID-Erkrankung“

von Atemschutzgeräteträgern bzw. von Feuerwehrmitgliedern im Tauchdienst.

Ersteller: LFA MR Dr. Josef Rampler, MSc.

 

1.)  Nach gesicherter Covid-19 Erkrankung (symptomatische Erkrankung und Covid-19-Infektion nachgewiesen)

ist  keine Atemschutztauglichkeit (Tauchtauglichkeit) mehr gegeben.

Nach Abklingen der Symptome und subjektivem Gefühl der völligen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist jedenfalls ein AKL-Test notwendig.

Idealer Zeitpunkt für den AKL-Test: frühestens zwei Monate nach der Erkrankung.

 

2.) nach symptomloser Covid-19 Infektion, also zufälligem Covid-19 Nachweis

z.B. im Rahmen eines Massenscreenings, ohne jegliche Symptome sollen die Mitglieder genau auf die Leistungsfähigkeit achten und im Zweifelsfall einen AKL -Test durchführen.

Auch nach symptomloser Covid-19 Infektion ist es wünschenswert, für 2 Monate die Atemschutztauglichkeit auszusetzen. Die Eigenverantwortung spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle.

Der jährliche ÖFAST ist ein wichtiger Nachweis der vorhandenen Leistungsfähigkeit und sollte jedenfalls, insbesondere bei symptomloser Infektion, durchgeführt werden.

 

Download Informationsschreiben LFA MR Dr. Josef Rampler, Msc.

 

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Update 72

 

Zusammenfassung der COVID-19 Rahmenbedingungen für Tätigkeiten

COVID-19 Rahmenbedingungen für diverse Aktivitäten in den steirischen Feuerwehren

 

In der Landesfeuerwehrausschusssitzung am 27. Mai 2021 wurden Lockerungen für die steirischen Feuerwehren beschlossen, allerdings unter strengen COVID-19 Rahmenbedingungen, die im Folgenden zusammengefasst werden:

 

Ausschusssitzungen

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Teilnehmer (3G-Regel)

  • Zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze

  • Tragen der FFP2 Maske (*)

  • Mindestabstand zwischen Personen (*)

  • Keine Verabreichung von Speisen und Getränken

  • Kameradschaftspflege gem. Corona-Ampel d. LFV

 

Wehrversammlungen

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Teilnehmer (3G-Regel)

  • COVID-19 Sicherheitskonzept

  • Ernennung eines COVID-19 Beauftragten

  • Zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze

  • Tragen der FFP2 Maske (*)

  • Mindestabstand zwischen Personen (*)

  • Keine Verabreichung von Speisen und Getränken

  • Nutzung von Veranstaltungssälen in den Gemeinden oder der Fahrzeughallen

  • Kameradschaftspflege gem. Corona-Ampel d. LFV

 

Bereichsfeuerwehrtage (nur „Delegiertensitzung“)

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Teilnehmer (3G Regel)

  • COVID-19 Sicherheitskonzept

  • Ernennung eines COVID-19 Beauftragten

  • Information an die Bezirksverwaltungsbehörde

  • Zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze

  • Tragen der FFP2 Maske (*)

  • Mindestabstand zwischen Personen (*)

  • Keine Verabreichung von Speisen und Getränken

  • Kameradschaftspflege gem. Corona-Ampel d. LFV

 

(*) gem. der aktuell gültigen COVID-Verordnung der Bundesregierung

 

 

Bereichsfeuerwehrbewerbe für FLA

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Bewerbsteilnehmer oder Testung der Teilnehmer unmittelbar vor Abhaltung des Bewerbes

  • Einhaltung des COVID-19 Bewerbskonzeptes des ÖBFV

  • Minimalanzahl an Bewertern

  • Keine Siegerehrung

  • Kein Publikum

 

Funkleistungsbewerbe in Bronze

  • Gemeinsame Abhaltung von Bewerben von max. 2 Bereichsfeuerwehrverbänden

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Bewerbsteilnehmer oder Testung der Teilnehmer unmittelbar vor Abhaltung des Bewerbes

  • COVID-19 Sicherheitskonzept mit Leitfunktion und straffen Zeitkonzepten ohne Zusammenkunft der Bewerbsteilnehmer

  • Keine Siegerehrung

  • Kein Publikum

 

 

ASLP in Bronze, Silber und Gold

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. §1 Abs. 2 COVID-19-ÖV der Bewerbsteilnehmer oder Testung der Teilnehmer unmittelbar vor Abhaltung des Bewerbes

  • COVID-19 Sicherheitskonzept mit Leitfunktion und straffen Zeitkonzepten ohne Zusammenkunft der Bewerbsteilnehmer

  • Trupps werden von Lotsen am Parkplatz abgeholt und absolvieren im Einbahnsystem die ASLP

  • Gestaffelter Einsatz von Bewertern und externer Mannschaft

  • Straffes Zeitkonzept

  • alle Teilnehmer müssen ausschließlich FFP2 Masken tragen

  • Nach Beendigung der Station 5 (Betriebsfertigmachen) ist die ASLP beendet, die Kameraden werden von einem Lotsen auf den Parkplatz zum Fahrzeug begleitet. Dort warten die Teilnehmer auf die Urkunden und Abzeichen und müssen danach die Heimreise antreten.

  • Keine Schlusskundgebung

  • Kein Publikum

 

Download Zusammenfassung (Stand 28.5.2021)


 

19. April 2021

Update 71

 

Information des Feuerwehrmedizinischen Dienstes zur COVID‐Impfung!

 

Das Informationsschreiben von LFA MR Dr. med. Josef Rampler, MSc.

steht tieferstehend als Download zur Verfügung.

 

 

Download Info-Schreiben LFA MR Dr. med. Josef Rampler, MSc.

 


 

15. April 2021

 

Update 70

 

Erste Impfungen für Feuerwehrmitglieder vereinbart

Achtung! DRINGEND!

 

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ist man in enger Zusammenarbeit mit den Bereichsfeuerwehrverbänden stets bemüht, entsprechende Vorsorge zu treffen, um in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Vakzinen eine Impfung von impfwilligen Feuerwehrmitgliedern gegen das Coronavirus zu ermöglichen.

Im Bewusstsein von lieferspezifischen Abhängigkeiten waren und sind das Land Steiermark in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband stets bemüht, Feuerwehrmitglieder möglichst zeitnah impfen zu können.

So wurde in einer Videokonferenz von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried mit Vertretern des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung – sowie in einer Videokonferenz mit den Bereichsfeuerwehrkommandanten - die Übereinkunft getroffen, zunächst zumindest einen Teil der impfwilligen Feuerwehrmitglieder, die Altersgruppe der 65 bis 50-jährigen, die sich bereits über die Erhebung des Landesfeuerwehrverbandes zu einer Corona-Schutzimpfung angemeldet haben, an einer der öffentlichen Impfstraßen mit Impfstoff  zu impfen, der durch Absagen freigeworden ist.

Um dies bewerkstelligen zu können, ist – ERGÄNZEND ZUR BEREITS ERFOLGTEN ANMELDUNG ÜBER DIE FEUERWEHREN – EINE PERSÖNLICHE REGISTRIERUNG (ANMELDUNG) über das ÖFFENTLICHE IMPFPORTAL DES LANDES STEIERMARK VON JEDEM BEREITS BEIM LFV ANGEMELDETETN FEUERWEHRMITGLIED ZUSÄTZLICH ERFORDERLICH.

„Mit der erfolgten Zusage des Landes Steiermark zum Verimpfen von frei gebliebenen Impfstoffen an Feuerwehrmitglieder der oben genannten Altersgruppe, konnte ein erster Schritt zum zeitnahen Immunisieren von impfwilligen Feuerwehrmitgliedern gesetzt werden", erklärt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried – und ersucht daher alle Interessierten dieser Altersgruppe, die sich bereits im Jänner beim LFV registriert haben - um SOFORTIGE REGISTRIERUNG auf der steirischen Impfplattform.

 

ACHTUNG:

hier muss überdies im Online-Formular die Auswahl

„Aufsuchen einer regionalen Impfstraße" ausgewählt werden und nicht der „Hausarzt“

 

Die Zeit dazu drängt, denn bereits mit kommendem Montag wird dieses Impf-Informationssystem vereinbarungsgemäß umgesetzt. Sollte eine Unterstützung bei der Online-Anmeldung notwendig sein, so wird um Kontaktaufnahme mit dem Bereichsfeuerwehrkommando ersucht.

Diese Registrierung betrifft im Moment ausschließlich jenen Personenkreis von 65 bis 50 Jahren, der sich bereits bei der Erhebung des Landesfeuerwehrverbandes gemeldet hat.

Wenn nun, ab kommendem Montag, in den Impfstellen des Landes ("Impfstraßen") diverse Vakzine frei bleiben, so wird dies den registrierten Impfwilligen wie folgt bekannt gegeben:

Eine entsprechende Person vom jeweils zuständigen Bereichsfeuerwehrverband wird die in ihrem Bereich registrierten Mitglieder (altersabwärts) nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Impfstoffe telefonisch informieren und die Möglichkeit zur kurzfristigen Impfung bekannt geben.Voraussetzung dafür ist eine in FDISK richtig hinterlegte Telefonnummer.

Wichtig ist, wie bereits angeführt, dass zusätzlich zur Voranmeldung beim LFV auch eine Registrierung auf der Impfplattform des Landes Steiermark erfolgt ist.

Für den Fall, dass beide Voraussetzungen zutreffen, können die vom Bereichsfeuerwehrverband kontaktierten Feuerwehrmitglieder kurzfristig zu einer Impfstraße entsandt werden und die Impfung (jeder Impfstoff ist möglich) verabreicht bekommen.

Jene impfwilligen Feuerwehrmitglieder, die im Rahmen dieser Möglichkeit zu ihrer ersten Schutzimpfung gegen das Coronavirus gelangen, erhalten einen garantierten Termin für die 2. Impfung.

Die im Rahmen dieser Möglichkeit geimpften Feuerwehrmitglieder müssen dem Feuerwehrkommandanten ihre Impfung zur schnellen Eintragung ins FDISK umgehend bekannt geben.

 

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Das Aufklärungsblatt (Download) ist ausgefüllt zur Impfung mitzubringen und bei der Impfstraße abzugeben.

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Diese Regelung f(ür die Impfungen in den Ompfstraßen)  gilt ausschließlich nur für Feuerwehrmitglieder.

Bei allfälligen Fragen wird um Einhaltung des vorgesehenen Dienstwegs ersucht!

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Links

Zur Online-Anmeldung beim öffentlichen Impfportal

Anleitung zum Ausfüllen der Online-Anmeldung

 

 


 

11. März 2021

 

Update 69 a

 

Öffnungsperspektive

zur Durchführung von Einsatz-, Übungs- und Dienstbetrieb

 

Abgesehen von der Einhaltung und der Umsetzung allgemeingültiger Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Sicherstellung von Einsatzbereitschaft und Einsatzdienst im Rahmen des Bevölkerungsschutzes, wird im LFV Steiermark die Wiederaufnahme eines Übungs- und Ausbildungsbetriebs laufend erörtert.

Entscheidend für die ersten vorsichtigen Öffnungsschritte im Übungsbetrieb mit Wirkung vom 12.3., die anhand einer dynamischen Orientierungshilfe (Änderungen und Erweiterungen jederzeit möglich) zusammengefasst und dargestellt sind, ist und bleibt die Beachtung bzw. Einhaltung der komplexen Schutz-, Abstands- und Hygienekonzepte, eine lückenlose TeilnehmerInnenerfassung sowie das Vorhandensein eines gültigen negativen Antigen-Test – oder alternativ ein negatives Schnelltestergebnis auf Covid-19 vor Übungsbeginn.

Im Zusammenhang mit den Öffnungsschritten im Bereich von Übungs- und Dienstbetrieb wird auf die erforderliche Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 bis 6 Uhr hingewiesen.

Vor dem Hintergrund der in der Auflistung definierten Rahmenbedingungen erscheint ein vorsichtiges Öffnen des Übungsbetriebs vertretbar zu sein. Zu beachten ist jedenfalls auch die Kleingruppenstrukur, die für den Übungsbetrieb ortsunabhängig eine zeitgleiche Anwesenheit von maximal 10 Personen voraussetzt.

„Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Eigenverantwortung, die bei unseren Feuerwehrmitgliedern aber bestens vorhanden ist“, betont Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried, der aber auch darauf hinweist, dass die aktuellen Öffnungsschritte in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens im Falle des Falles auch wieder zurückgenommen werden können – wenn „dies im Interesse von Sicherheit und Gesundheit unserer Feuerwehrmitglieder unabdingbar ist“, so LBD Leichtfried.

 

Link "Liste der Tätigkeiten"

dynamische Darstellungen, Änderungen bzw. Anpassungen  laufend möglich

 

 

Update 69 b

COVID-19 Schnelltests

 

Wie bereits im Newsletter #6 vom 22.2.2021 angekündigt, hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark 30.000 Antigen-Schnelltests angekauft und kann diese zum Einkaufspreis an die Feuerwehren weitergeben.

Ab sofort wurde im Online-Shop auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes die Möglichkeit eingerichtet, diese Antigen-Schnelltests in Paketen zu 25 Stück zu bestellen. Die maximale Bestellmenge wird z.Zt. auf 100 Stk. begrenzt. Feuerwehren, die bisher per E-Mail bestellt haben, werden selbstverständlich beliefert.

Sollten Bestellungen mit mehr als 100 Stk. abgegeben worden sein, wird ersucht, mit einer geringen Bestellmenge vorab das Auslangen zu finden.

 

 

Link LFV-Online-Shop

(nur für Feuerwehren)

 

 

 

Update 69 c

 

Ausbilderleitfaden für ÖFAST bzw. Atemschutz

in Zeiten von Corona

 

 

Leitfaden "Üben aber sicher"

in Zeiten von Corona

 

 

 

 


19. Jänner 2021

 

Update 68

 

Eine Information von LFA MR Dr. Josef Rampler, MSc. zur Coronaimpfung.

Infoschreiben-Download LFA MR. Dr. Josef Rampler, MSc.

 


22. Dezmeber 2020

Update 67

 

Weihnachten 2020

 

Video "Weihnachtswünsche und Jahresrückblick" von 

Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

 

 

 

Wohl niemand erahnte zu Beginn des Jahres 2020 die Schwere und Gefährlichkeit

 aller relevanten Entwicklungen und Ereignisse rund um das Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Die gegenwärtige Pandemie war und ist eine sehr große Herausforderung.

 

Nicht nur für uns als Feuerwehren, sondern für uns als ganze Gesellschaft.

 

Achten wir weiter aufeinander und setzen wir damit

einmal mehr ein Zeichen der Solidarität in diesem Lande.

 

 

Am Ende unseres Jubiläumsjahres „150 Jahre Landesfeuerwehrverband Steiermark“ angelangt,

blicken wir auf ein besonders schwieriges und herausforderndes Jahr zurück.

COVID-19 hat unser aller Leben erheblich verändert.

 

Für das engagierte Miteinander in dieser Ausnahmesituation

und für die sehr gute Zusammenarbeit wollen wir uns an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.

 

Wir wünschen trotz der besonderen Situation friedvolle Festtage,

einen angenehmen Jahresausklang sowie

ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021.

 

 

Für den Landesfeuerwehrverband Steiermark

 

LBD Reinhard Leichtfried                               LBDS Erwin Grangl

 

 

 


 

17. Dezember 2020

Update 66

 

"ORF-Friedenslichtaktion 2020"

Die allseits beliebte und schon von vielen sehnlichst erwartete Friedenslichtaktion wird auch im Jahr 2020 von den Feuerwehren bzw. von der der Feuerwehrjugend unterstützt, ist aber bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie in der gewohnten Form nicht möglich. Aus diesem Grund werden nachstehende Maßnahmen empfohlen:

 

 

Download

 


13. Dezember 2020

Update 65

 

3.080 Feuerwehrmitglieder haben 30.000 Stunden geleistet

 

Mit wesentlicher Unterstützung der steirischen Feuerwehren haben an diesem Wochenende die SARS-Cov-2 Antigen Schnelltests der Aktion „Österreich testet“ in der Steiermark stattgefunden.

„Inklusive den Vor- und Nachbereitungsarbeiten gehen wir von zumindest 30.000 geleisteten Stunden aus, die an diesem Wochenende von den 3.080 eingesetzten Feuerwehrmitgliedern erbracht wurden“, zieht Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried eine zufriedene Bilanz und dankt den vielen Feuerwehren – auch im Namen seines Stellvertreters, LBDS Erwin Grangl – für das engagierte Mitwirken am Projekt der Massentestungen in der Steiermark.

„Ihr seid eine unverzichtbare Stütze für die Gesellschaft“, führt Leichtfried wertschätzend aus. „Denn trotz dem nicht unerheblichen Spannungsfeld zwischen Infektionsgefahr und Eigenschutz zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft, haben wir einmal mehr Pflichtbewusstsein und Stärke gezeigt, wenn es darum geht, unseren Dienst an Mensch und Land in Krisen- und Ausnahmesituationen zu leisten. Vertrauen wir weiter auf unsere Stärken, ich danke allen Mitwirkenden für den großartigen Einsatz“, so Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried anerkennend.

Leichtfrieds Dank für die gute Zusammenarbeit an diesem Wochenende richtet sich insbesonders auch an alle Repräsentanten der steirischen Landespolitik – mit Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang an der Spitze, an die Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung mit Hofrat Mag. Harald Eitner an der Spitze des Teams, an die Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden, an die Bereichsfeuerwehrverbände und an alle Führungsstäbe – und nicht zuletzt auch an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich sowie jener von den befreundeten Einsatz-, Blaulicht- und Rettungsorganisationen – wie ÖBH, Österr. Rotes Kreuz und Polizei.

 

Statistik eingesetzte Feuerwehrmitglieder:

Samstag, 12.12.2020, Vormittag

1.436 Feuerwehrmitglieder

Samstag, 12.12.2020, kumuliert, 17 Uhr

1.639 Feuerwehrmitglieder

Sonntag, 13.12.2020, Vormittag

1.364 Feuerwehrmitglieder

Sonntag, 13.12.2020, kumuliert, 16:30 Uhr

1.441 Feuerwehrmitglieder

Gesamt beide Testtage

3.080 Feuerwehrmitglieder

 

Der Landesführungsstab wurde, wie geplant, zwischenzeitlich wieder niedergefahren.

 

Fotolink Flickr - Sonntag, 13.12.2020

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Update 64

 

1.364 Feuerwehrkräfte unterstützen heute Corona-Massentests

 

Mit wesentlicher Unterstützung der steirischen Feuerwehren finden an diesem Wochenende die CoV-Massentests in der Steiermark statt.

Vom Landesführungsstab aus Lebring, der für dieses Wochenende von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried in der kleinsten Eskalationsstufe (Alarmstufe 1) aktiviert wurde, sind folgende Mannschaftsstärken erhoben worden.

 

LFÜST in Lebring

 

Samstag, 12.12.2020, Vormittag

 

1.436 Feuerwehrmitglieder

Samstag, 12.12.2020, kumuliert, 17 Uhr

 

1.639 Feuerwehrmitglieder
Sonntag, 13.12.2020, Vormittag

1.364 Feuerwehrmitglieder 

(von ca. 250 Feuerwehren mit 200 Fahrzeugen)

 

 

Sohin waren/sind, inklusive gestern, 3.003 steirische Feuerwehrmitglieder für die Testaktion im Einsatz. Dieser Mannschaftsstand spiegelt auch die Einschätzung von Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried wider, der bereits gestern ausgeführt hat, dass „bis zum Ende der Testungen rund 2.500 bis 3.000 unserer Mitglieder wirksam sein werden.“

 

LBD Reinhard Leichtfried mit BOS-Vertretern in Bruck an der Mur

 

Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter LBDS Erwin Grangl verfolgt – als Verbindungsoffizier für die Feuerwehren – das heutige Einsatzgeschehen im Krisen- und Koordinationsstab in der Landeswarnzentrale in Graz.

 

2 positive Antigen-Testungen

Analog gestern, erbrachte von den heute Früh im Vorfeld getesteten Feuerwehrkräften ein einziger Antigen-Test für ein Feuerwehrmitglied aus dem BFV Bruck an der Mur ein positives Ergebnis. Ein weiterer positiver Antigen-Test wurde – im Rahmen einer Ablöse zu Mittag – im BFV Feldbach festgestellt. Nachgelagerte PCR-Tests werden im Tagesverlauf Klarheit bringen.

 

 


 

12. Dezember 2020

Update 63

 

1.436 Feuerwehrkräfte unterstützen heute Corona-Massentests

 

Mit wesentlicher Unterstützung der steirischen Feuerwehren fand bereits am vergangenen Wochenende die Testung von Personal aus dem Bildungsbereich statt. Heute Früh haben die „Massen-Corona-Antigen-Tests“ für die Bevölkerung in der Steiermark begonnen. Gemäß aktuellem Informationsstand vom Landesführungsstab in Lebring (Leitung OBR Volker Hanny), der für dieses Wochenende von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried in der kleinsten Eskalationsstufe (Alarmstufe 1) aktiviert wurde, stehen – neben der Bewältigung der feuerwehrspezifischen Kernaufgaben – heute Samstag (12.12.2020) steiermarkweit 1.436 Feuerwehrmitglieder von 240 Feuerwehren im Einsatz. „Bis morgen Abend, zum Ende der Testungen, werden bei den Massentests rund 2.500 bis 3.000 unserer Mitglieder wirksam sein“ führt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried, der das Einsatzgeschehen der Feuerwehrkräfte im Krisen- und Koordinationsstab in der Landeswarnzentrale in Graz mitverfolgt, in einer ersten Bilanz aus.

LBD Reinhard Leichtfried im Krisen- und Koordinationsstab der LWZ in Graz

 

LFÜST in Lebring unter Leitung von OBR Volker Hanny in kleinster Eskalationsstufe aktiviert

 

1 positiver Antigen-Test

Von den heute Früh im Vorfeld getesteten Feuerwehrkräften erbrachte ein einziger Antigen-Test für ein Feuerwehrmitglied aus dem BFV Graz-Umgebung ein positives Ergebnis. Ein nachgelagerter PCR-Test wird im Tagesverlauf Klarheit bringen. Für die an der Teststation eingesetzten Feuerwehrmitglieder bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr.

 

Klare Aufgaben für Feuerwehren

Für die Feuerwehren gibt es einen klaren Auftrag durch das Land Steiermark. Die Aufgaben sind Ordnungsdienste zur Lenkung der Personenströme bei den Teststandorten sowie Verkehrs- und Parkplatzregelungen. Vereinzelt werden an den Teststationen organisatorische Unterstützungsleistungen erbracht.

 

BOS-Handfunkgeräte - Unterstützung für ÖBH

Das österreichische Bundesheer hat den Landesfeuerwehrverband um Unterstützung in Form von BOS-Digitalfunkgeräten für die COVID-Massentests ersucht. In Summe wurden dem ÖBH für das Testwochenende 180 digitale Handfunkgeräte von den Feuerwehren leihweise zur Verfügung gestellt.

 

 

Eine Frage von Solidarität und Menschlichkeit

„In Zeiten der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren ist es nicht nur unsere soziale Verantwortung gegenüber den Gemeinden und unseren Mitmenschen, sondern auch eine Frage von Solidarität und Menschlichkeit, uns als Feuerwehren, entsprechend unserer Möglichkeiten, in das Projekt der Massentestungen einzubringen“, betont Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried, nicht ohne zeitgleich auf das Spannungsfeld zwischen Infektionsgefahr und Aufrechterhaltung der  Einsatzbereitschaft zu verweisen, das sich Zusammenhang mit dem Projekt der Massentestungen auftut.

 

Danke an alle Feuerwehrmitglieder und BOS

Gleichzeitig dankt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried, auch im Namen von Stellvertreter LBDS Erwin Grangl, den Feuerwehrkräften für ihren Dienst am Nächsten bei der Massentestung. „Mein aufrichtiger Dank und Respekt gilt allen unseren Mitgliedern, die uns, besonders in diesen herausfordernden Zeiten, ihr kostbarstes Gut, nämlich ihre Freizeit, zur Verfügung stellen. Ich bin sehr stolz auf das, was an diesem Wochenende – und nicht nur da –  in unseren Reihen geleistet wird“, so Leichtfried anerkennend.

Leichtfrieds Dank für die gute Zusammenarbeit bei den Massentestungen richtet sich insbesonders auch an alle Repräsentanten der steirischen Landespolitik mit Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang an der Spitze, an die Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung mit Hofrat Mag. Harald Eitner an der Spitze des Teams, an die Bezirksverwaltungsbehörden und an die Gemeinden, an die Bereichsfeuerwehrverbände wie auch an die Vertreter der befreundeten Einsatz- und Blaulichtorganisationen wie ÖBH, Österr. Rotes Kreuz und alle Rettungsdienste sowie an die Polizei.

 

 

LFV-Fotodokumentation – laufende Aktualisierung

LFV-Flickr-Album

 

 


5. Dezember 2020

Update 62

 

Presseinformation des LFV Steiermark zum Start der Corona-Massentests am 5.12.2020

 

LBD Reinhard Leichtfried

Steirische Feuerwehren unterstützen Corona-Massentests:

 

Hilfe für Gemeinden und Gesellschaft ist eine Frage von Solidarität und Menschlichkeit.

 

In der Steiermark sind die Corona-Massentests gestartet. Den Auftakt macht das Personal aus dem gesamten steirischen Bildungsbereich. Personelle Unterstützung bei der Projektabwicklung gibt‘s auch von den steirischen Feuerwehren. „Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Abteilungen sowie unseren Partnern wie dem Bundesheer, dem Roten Kreuz anderen Einsatzorganisationen sowie vielen weiteren freiwilligen Unterstützern wollen wir für unsere Bevölkerung das Beste machen“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried zum Auftakt der Massentestungen und dankt den Feuerwehrkräften am Internationalen Tag des Ehrenamtes für den Dienst am Nächsten.

 

Hunderte Feuerwehrkräfte im Einsatz.

Österreichweit sind es rund 32.000 Feuerwehrmitglieder, die bei den Test-Standorten vor und hinter den Kulissen tätig sind, wie der Österreichische Bundesfeuerwehrverband jüngst in einer Aussendung mitgeteilt hat. Auch in der Steiermark sind es viele Hundert Feuerwehrmitglieder, die an den beiden Testwochenenden im organisatorischen und logistischen Bereich zum Einsatz gelangen. Zum Auftakt sind es heute Samstag in Summe rund 150 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, die in ihren jeweiligen Feuerwehrbereichen wichtige Unterstützungstätigkeiten leisten. „Hauptaufgaben sind Ordnungsdienste, die Lenkung der Personenströme bei der Teststandorten sowie die organisatorische Unterstützung während der Testzeiträume. Um das Funktionieren der Massentestung zu gewährleisten, werden in den Bundesländern je nach Anforderung individuelle Lösungen umgesetzt“, fasst LBD Leichtfried den Einsatz der Feuerwehrkräfte zusammen.

 

 

Teststation in Judenburg - OBR Harald Schaden und Landesfeuerwehrkommandant-Stv. LBDS Erwin Grangl vor Ort

Thomas Zeiler, BFV KF (2)

 

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Teststation Feldbach, "Komm-Halle" Leitersdorf

Fotos: Christian Karner, BFV FB. (4)

 

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Teststation Bruck an der Mur

Mag. Florian Hell, FF Bruck an der Mur

 

 

Teststation Bruck an der Mur - Sonntag, 6.12.2020

 

 

 

Bezirkshauptmann Mag. Bernhard Preiner, LFwKdt. und BFwKdt. LBD Reinhard Leichtfried, BFwKdt.-Stv. BR Ing. Christian Jeran vom

BFV Bruck an der Mur und HBI Daniel Schmid von der FF Bruck/Mur mit Vertretern der Einsatzorganisation und Behörden bei der Teststation.

 

 

Fotos: Prof. Mag. Otto Ernest Gutmann, FF Bruck an der Mur

und Stadt Bruck an der Mur

 

 

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Teststation VAZ Krieglach

Fotos FF Krieglach

 

 

Teststation VAZ Krieglach - Sonntag, 6.12.2020

 

Bezirkshauptmann Mag. Bernhard Preiner (re.), LFwKdt. LBD Reinhard Leichtfried, BFwKdt. LFR Rudolf Schober,

 HBI Thomas Schwaighofer von der FF Krieglach mit ÖBH-Vertreter bei der Teststation in Krieglach.

 

Fotos: FF Krieglach.

 

Ersten Erhebungen zufolge werden steiermarkweit zwischen 2.500 bis 3.000 Feuerwehrmitglieder die beiden geplanten Massentestungen unterstützen.

 

Hilfe für Gemeinden - Frage von Solidarität und Menschlichkeit.

„In Zeiten der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren ist es nicht nur unsere soziale Verantwortung gegenüber den Gemeinden und unseren Mitmenschen, sondern auch eine Frage von Solidarität und Menschlichkeit, uns als Feuerwehren, entsprechend unserer Möglichkeiten, in das Projekt der Massentestungen einzubringen“, betont Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried, nicht ohne zeitgleich auf ein enormes Spannungsfeld zwischen Infektionsgeschehen und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zu verweisen.

 

Selbstschutz zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.

„Für uns war und ist es stets das Wichtigste, dass wir den Einsatzbetrieb und die Einsatzbereitschaft für die Sicherheit der Bevölkerung aufrechterhalten können. Daher steht auch bei diesem Projekt der Massentestungen der Selbstschutz unserer eingesetzten Mannschaften an oberster Stelle. Denn ob Lockdown oder Lockerungen, bis jetzt haben wir bei keiner einzigen Feuerwehr einen Totalausfall gehabt. Und das erfüllt mich mit Stolz. Denn viele Feuerwehrmitglieder leiden darunter, dass es über Wochen hinweg keine Übungen, Schulungen oder Möglichkeiten zur Kameradschaftspflege und im gesamten Jahr 2020 keine Veranstaltungen gegeben hat“, blickt Leichtfried auf die letzten Tage, Wochen und Monate zurück.

 

Wir sehen unsere Hilfe als selbstverständlich an.

Für Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried sind die derzeitigen Massentests – und alle noch folgenden Tests – sehr wichtig für einen Re-Start nach dem zweiten Lockdown – auf dem Weg zurück in eine neue Normalität, die hoffentlich bis Mitte 2021 erreicht werden kann. Da sich die Pandemie nur gemeinsam in den Griff kriegen lasse, sei auch die Unterstützung und Hilfe der Feuerwehren selbstverständlich. „Für uns als Einsatzorganisation ein klarer Auftrag, uns in dieser Pandemie nach unseren Möglichkeiten und nach Auftragslage einzubringen“ stellt Leichtfried klar und erläutert den Zugang zur Einsatzabwicklung. „Wir wickeln diese gegenständlichen Herausforderungen über unser Sachgebiet Katastrophenhilfsdienst ab, analog dazu, wie wir unsere Aufgaben nach schweren Unwettern oder anderen Großschadenslagen nach Maßgabe unserer Möglichkeiten zu erfüllen haben. Die Bereichsfeuerwehrverbände greifen da zunächst auf die örtlichen Feuerwehren zurück, im Bedarfsfall können diese durch lokale Kräfte aus den KHD-Einheiten unterstützt werden“.

 

Positives Resümee zum Testauftakt.

Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried, der das Einsatzgeschehen der Feuerwehrkräfte im Krisen- und Koordinationsstab in der Landeswarnzentrale mitverfolgt, zieht zum Auftakt der Massentestungen seitens der Feuerwehren ein durchwegs positives und zufriedenstellendes Resümee. „Nicht nur die eingesetzten Mannschaften, sondern auch die Führungskräfte sind bei solchen Einsätzen besonders gefordert. So ist die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit Behörden und verantwortlichen Einsatzorganisationen, die Einsatzstrukturierung und die klare Aufgabenstellung für die eingesetzten Kräfte von zentraler Bedeutung. Wir werden die heute im Gesamten gewonnenen Erkenntnisse gemeinsam analysieren und im Bedarfsfall den einen oder anderen Optimierungsschritt setzen, um für die Massentestung am kommenden Wochenende bestmöglich gerüstet zu sein“, fasst Leichtfried die Eindrücke der ersten Stunden der Testung für das Personal im gesamten steirischen Bildungsbereich, dem Auftakt von den flächendeckenden COVID-19-Testungen, zusammen.

 

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Update 61

 

Schreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

zum Internationalen Tag des Ehrenamts.

 

 


 

24. November 2020

Update 60

Feuerwehren stehen für Massentests bereit

Das Bundeskanzleramt ist auf den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) zugegangen und hat um Unterstützung bei den geplanten Covid-Massentests gebeten.

Nach der wöchentlichen Abstimmung der Landesfeuerwehrkommandanten werden Logistikleistungen in den Bundesländern – je nach Bedarf und Verfügbarkeit – zur Verfügung gestellt. 

Die Tests dürfen nur durch medizinisches Personal durchgeführt werden, weshalb sich die Feuerwehr diesbezüglich nicht einbringen wird können. 

Testungen in Feuerwehrhäusern sind nicht vorgesehen. 

Risikogruppen (MaD und Ehrendienstgrade) sollen nicht herangezogen werden.

Die Umsetzung und Koordination der Unterstützungsleistung obliegt den Landesfeuerwehrverbänden, diese werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Ländern in die Wege geleitet. 

Derzeit finden Gespräche auf Länderebene statt, Detailfragen werden noch geklärt. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden die Feuerwehren umgehend und umfassend informiert.

 

Bestellung FFP2 Masken

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark informiert, dass noch vor Weihnachten ein Ankauf von FFP2-Schutzmasken für die steirischen Feuerwehren geplant ist, um die Sicherheit der Einsatzkräfte in den kalten Monaten und der noch fortlaufenden COVID-19 Pandemie zu gewährleisten sowie die Einsatzkräfte vor Ansteckungen zu schützen.
 

Dabei besteht die Möglichkeit, dass Feuerwehren FFP2-Schutzmasken zum Preis von € 1,- (inkl. MwSt) pro Stück ankaufen können. Den Differenzbetrag auf den tatsächlichen Einkaufspreis, der von der benötigten Stückzahl abhängig ist, bedeckt der Landesfeuerwehrverband Steiermark. 

Interessierte Feuerwehren schicken ausschließlich per E-Mail bis 1. Dezember 2020 einen verbindlichen Bedarf an FFP2 Schutzmasken an post@lfv.steiermark.at mit 

  • der Instanz-Nummer,
  • dem Namen der Feuerwehr und 
  • der Anzahl der zu bestellenden FFP2 Masken.

Nach Auskunft der Lieferanten sind größere Stückzahlen (ca. 50.000 Stk.) noch vor Weihnachten lieferbar, der Rest würde nach Weihnachten zur Verfügung stehen.


 

16. November 2020

Update 59

Am 17. November 2020 um 0:00 Uhr tritt der 2. Lockdown in Österreich auf Basis der 479. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Pflege und Konsumentenschutz in Kraft. Aufgrund dessen wird der Lehrgangsbetrieb an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark bis zum Ende der bundesbehördlichen Maßnahme ausgesetzt. 

Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die für Lehrveranstaltungen im betroffenen Zeitraum bereits angemeldet sind, werden seitens der FWZS über die Absage umgehend und direkt informiert.  

Gleichzeitig wird das Online Lehrveranstaltungsprogramm in diesem Zeitraum erweitert. 

Die zusätzlichen Lehrveranstaltungen mit den zugehörigen Terminen sind ab 17. November 2020 im Kursbuchungssystem ersichtlich. 

Für eine Teilnahme ist folgendes notwendig:

  • gültige private E-Mail Adresse im FDISK hinterlegt
  • stabile Internetverbindung
  • EDV Infrastruktur mit Lautsprecher
  • WebCam und Mikrofon sind nicht zwingend erforderlich

Wichtig: Feuerwehrmitglieder, deren bereits gebuchte Lehrveranstaltung jetzt abgesagt werden musste, werden gebeten, eine neuerliche Anmeldung für einen anderen Termin über den Dienstweg durchzuführen, zumal sich automatische Umbuchungen als nicht zweckmäßig herausgestellt haben. (Verfügbarkeit, Urlaubssituation, etc. zu einem anderen Termin). 

Die Dienststelle des Landesfeuerwehrverbandes und die Feuerwehr- und Zivilschutzschule werden ab 17.11.2020 im Notbetrieb geführt, Dientwege sind nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, dies auch deshalb, weil sich die Dienstnehmer*innen teilweise im Home-Office befinden.

 

 


 

3. November

 

Update 58

 

Lockdown #2 - Maßnahmen bei den Feuerwehren

 

Die österreichische Feuerwehrspitze reagiert auf den Beginn des zweiten Lockdowns in Österreich mit bundeseinheitlichen Maßnahmen. Bei einer erneuten Videokonferenz der Landesfeuerwehrkommandanten mit dem Präsidenten des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes - und nach intensiver Diskussion im Landesfeuerwehrverband Steiermark - wurden die nachstehenden Maßnahmen für die steirischen Feuerwehren mit Wirkung vom 3. November 2020 festgelegt:

 

Nur Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Einsatz- und Dienstbetriebs

  • Der systemerhaltende Dienstbetrieb zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft (z.B. Wartungsarbeiten) steht außer Frage. Die bereits seit längerer Zeit gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gelten nach wie vor und sind unter allen Umständen einzuhalten.
  • Analog der bestehenden Maßnahmensetzung für steir. Feuerwehen, wird die Bildung von Gruppen- bzw. Einsatzteams (analog dem Vorgehen im Frühjahr 2020) empfohlen.

 

Übungsbetrieb eingestellt

  • Präsenz-Ausbildungen, Präsenz-Übungen und persönliche Treffen der Feuerwehr, inkl. der Feuerwehrjugend – unabhängig von der Größe, Teilnehmeranzahl, Location und Dauer – werden für die Dauer der derzeit gültigen Maßnahmen der Bundesregierung, vorerst bis 30.11.2020, ausgesetzt.

 

Sitzungen/Besprechungen

  • Sitzungen und Besprechungen sind nach Möglichkeit in Form einer Online-Videokonferenz abzuführen.
  • Sollte ein personelles Zusammentreffen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unumgänglich sein, so ist dieses im Ausnahmefall möglich und ausnahmslos nur unter Einhaltung von Hygiene-, Abstands- und entsprechenden Schutzbestimmungen durchzuführen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30.11.2020.

 

Ausbildungs- und Lehrbetrieb an Feuerwehrschulen

  • Die Feuerwehrschulen werden ab 9. November für systemrelevante und für die Aufrechterhaltung des Einsatz- und Dienstbetriebs notwendigen Lehrgänge nach Möglichkeit in Form eines „Notbetriebs“ offenstehen. Damit werden die Regelungen der bisher gültigen Corona-Ampel für Feuerwehrschulen außer Kraft gesetzt. (siehe Update 54 vom 18.9.2020). Über das entsprechende Ausbildungsangebot entscheiden die Feuerwehrschulen, das Lehrgangsangebot wird nach gesundheitsrelevanten Aspekten evaluiert.
  • Keine Ausbildung für externe Veranstaltung (Fremdlehrgänge)
  • Kantinenbetrieb an FWZS endet spätestens um 18:30 Uhr.

 

Sonstiges

  • Keine Abnahme von Leistungsprüfungen (auch nicht für bereits zugesagte Termine) bis vorerst 30.11.2020.
  • Fristenläufe bei der Untersuchung der Atemschutztauglichkeit sowie ÖFAST-Test wie auch bei der Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung werden analog dem Frühjahr um 6 Monate verlängert.
  • FWZS-Schwimmbad bleibt vorerst bis 30.11.2020 geschlossen.
  • Zutritt für betriebsfremde Personen in das Feuerwehrhaus stark einschränken bzw. nach vorhandener Möglichkeit unterbinden.
  • Keine Haussammlungen (vorerst bis 30.11.2020).

 

Alle diese Maßnahmen haben das primäre Ziel, die sozialen Kontakte einzuschränken, um so die Ansteckungsketten zu unterbrechen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Steiermark jedenfalls zu sichern!

 


30. Oktober

 

Update 57

 

Lehrgangs- und Ausbildungsbetrieb an FWZS

in KW 45 vorerst ausgesetzt

 

Wie Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried in seiner Rede zum 136. Landesfeuerwehrtag – der in der 150-jährigen Geschichte des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark heute Abend erstmals virtuell abgehalten wurde – mitgeteilt hat, ist der Lehr- und Ausbildungsbetrieb an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in der KW 45 (2.11. bis 8.11.2020) ausgesetzt.

„Natürlich werden wir uns auch an das derzeit gültige Ampelsystem für die Landesfeuerwehrschulen halten, insbesonders was das Vorgehen bei roten Bezirken anbelangt. Bei der letzten Ampelschaltung wurden, bis auf Murau, alle steirischen Bezirke auf ROT gestellt. Wie wir es von den Feuerwehren erwarten, dass sie sich an die Maßnahmen halten, so gilt dieser Maßstab erst recht auch für uns. Und die derzeit bestehenden Vorgaben sprechen da eine klare Sprache. So werden wir, wie bei Ampelfarbe ROT vorgesehen, den Lehrgangs- und Ausbildungsbetrieb an der Feuerwehrschule vorerst für die kommende Woche aussetzen. Wir tun das, weil wir uns den gemeinsamen Entscheidungen verpflichtet fühlen. Leider gibt es aber da und dort Tendenzen, diesen gemeinsam festgelegten Weg nicht zu gehen, was ich bedaure. Die Lehrgangsteilnehmer bzw. die Kommandanten wurden von uns bereits verständigt. Alles weitere wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Die Veröffentlichung neuer und noch schärferer Maßnahmen durch die Bundesregierung ist für morgen Samstag angekündigt. Für nächste Woche Dienstag ist wieder eine Online-Abstimmungskonferenz der Landesfeuerwehrkommandanten angesetzt. Auf Basis dieser derzeit noch offenen Entscheidungen und Informationen, werden wir die nächste Woche aber auch sehr intensiv dafür nutzen, um das weitere Vorgehen in punkto Feuerwehrschule etc. festzulegen. Unser oberstes Ziel ist, unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, den Ausbildungsbetrieb so schnell als möglich wieder aufzunehmen. Ich wollte, ich hätte bessere Nachrichten für euch. Aber das höchste Gut, das ich als Landesfeuerwehrkommandant zu verantworten habe, ist die Gesundheit unserer Feuerwehrmitglieder, jene unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch jene unserer Dienstleister“, so Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried, der sich in diesem Zusammenhang bei den 50.000 steirischen Feuermitgliedern – auch im Namen seines Stellvertreters Erwin Grangl – für die großartige Disziplin und die kollektive Bereitschaft bedankte, im Interesse des Gemeinwohls Regeln einzuhalten.

 


 

22. Oktober

 

Update 56

 

Covid-19 Maßnahmensetzung für steir. Feuerwehren

 

Aufgrund der aktuell stark steigenden Covid-19-Fallzahlen in der Steiermark, in Österreich – und auch international – werden vom Landesfeuerwehrverband Steiermark, in Erinnerung an Dienstanordnung DA – 4.1 / 251 -2020 vom 14. März 2020, für den Einsatz-, Ausbildungs- und Dienstbetrieb der steirischen Feuerwehren – ab sofort und bis auf Widerruf – nachstehende Maßnahmen angeordnet:

 

Einsätze

  • Einsatzpersonal auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken, nach Möglichkeit Gruppen- und Teambildungen analog dem Vorgehen im Frühjahr 2020
  • Mund-Nasen-Schutz ist permanent zu tragen (Helmvisiere laut neuer COVID-19-MV* kein adäquater Ersatz)
  • Hygiene-, Abstands-  und Schutzbestimmungen einhalten
  • Keine Kameradschaftspflege nach Einsatzende

 

*)  Link COVID-19-Maßnahmenverordnung

 

 

 

Ausbildungs-, Übungs- und Bewerbsbetrieb

  • Keine „Großübungen“ auf Bereichs-, Abschnitts- und Feuerwehrebene
  • Übungen ausschließlich in Gruppenstärke
  • Nur unbedingt notwendige Übungen/Ausbildungen der Sonderdienste durchführen
  • Theoretische Ausbildung, wo immer möglich, ins Internet verlagern
  • Bestehende BDLP- und THLP-Termine können stattfinden, ab sofort keine neue Terminvergabe
  • Schulbetrieb analog Corona-Schul-Ampel des ÖBFV

 

  1. Innenbereich
  • maximal 6 Personen ohne fixe Sitzplatzzuweisung
  • Bei mehr als 6 TeilnehmerInnen sind Maßnahmen gemäß COVID-19-Maßnahmenverordnung*  (COVID-19-MV) zu treffen
  • 2 Meter Sicherheitsabstand, mehrmaliges Lüften
  • Mund-Nasen-Schutz (permanent zu tragen)
  • Hygiene-, Abstands-  und Schutzbestimmungen einhalten
  • Keine Speisen- und Getränkeausgabe
  • Erfassen und Führen von Teilnehmerlisten

 

  1. Außenbereich
  • maximal 12 Personen (Gruppenstärke)
  • Mind. 1 Meter Sicherheitsabstand
  • Mund-Nasen-Schutz (permanent zu tragen)
  • Hygiene-, Abstands-  und Schutzbestimmungen einhalten
  • Keine Speisen- und Getränkeausgabe
  • Erfassen und Führen von Teilnehmerlisten
  • Keine Kameradschaftspflege nach Übungsende

 

Kameradschaftspflege

  • Keine Veranstaltungen, Kameradschaftsabende oder sonstige (gesellige) Zusammenkünfte im Feuerwehrhaus
  • Keine Gruppenbildungen
  • Keine Ausflüge
  • Kein gemeinsamer Veranstaltungsbesuch
  • Von der Durchführung von Weihnachtsfeiern ist gemäß COVID-19-MV abzusehen

 

Infrastruktur Feuerwehr

  • Zutritt für betriebsfremde Personen in das Feuerwehrhaus stark einschränken bzw. nach Möglichkeit unterbinden
  • Kein Kantinenbetrieb
  • Flächendesinfektion

 

Dienstbetrieb /Sitzungen

Nur zwingend notwendige Sitzungen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderlich sind, einberufen.

  • Maximal 6 Personen im Innenbereich ohne fixe Sitzplatzzuweisung
  • Bei mehr als 6 TeilnehmerInnen sind Maßnahmen gemäß COVID-19-MV* zu treffen
  • 2 Meter Sicherheitsabstand, mehrmaliges Lüften
  • Mund-Nasen-Schutz (permanent zu tragen)
  • Hygiene-, Abstands-  und Schutzbestimmungen einhalten
  • Keine Speisen- und Getränkeausgabe
  • Sitzungen, wo immer möglich, als Videokonferenz abhalten
  • Dringend notwendige Ausschussbeschlüsse online oder als Umlaufbeschluss herbeiführen
  • Durchführung von Wehrversammlungen wird zeitgerecht gesondert geregelt

 

Allgemeines Verhalten

Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehrkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich, auch in punkto ihrer gesellschaftlichen Vorbildwirkung, den besonderen Maßstäben und Maßnahmen unterzuordnen.

  • Vorbildfunktion für Öffentlichkeit
  • Hygiene, Abstands- und Schutzbestimmungen einhalten

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ersuchen wir alle Feuerwehrmitglieder einmal mehr, weiterhin aktiv an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und feuerwehrspezifischen Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus mitzuwirken – und in den Anstrengungen nicht nachzulassen. Bleiben wir auch in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin achtsam, um uns selbst und andere zu schützen.

 


18. September

 

Update 55

 

Informationssschreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

zur aktuellen Coronavirus-Situation. 

 

Download Informationsschreiben LBD Reinhard Leichtfried

 

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Update 54

 

In der letzten Präsidialsitzung des ÖBFV ist ein eigenes „Corona-Ampelsystem“ für die Landesfeuerwehrschulen einstimmig beschlossen worden. Sollte es zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig und erforderlich sein und/oder dem Wohlbefinden und der Gesundheit von Vielen dienlich sein, können durch den Landesfeuerwehrverband Steiermark jederzeit Anpassungen und Verschärfungen vorgenommen bzw. erlassen werden.

 

 

 

Download Dokument ÖBFV-Ampelauswirkungen auf Feuerwehrschulen

 

 


3. September

 

Hinweise zu Veranstaltungen im Feuerwehrwesen

 

Veranstaltungen im „In- und Outdoorbereich“ sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie eine gewisse Personenanzahl nicht überschreiten und veranstalterseitig strenge Auflagen bzw. Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass über die „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) StF: BGBl. II Nr. 197/2020“ für Veranstalter, das betrifft sohin z.B. auch Bereichsfeuerwehrverbände und Feuerwehren, eindeutige gesetzliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Durchführung von In- und Outdoorveranstaltungen vorliegen.

Diese Rahmenbedingungen geben nicht nur entsprechende Personenobergrenzen vor, sondern unterscheiden auch, ob es sich um Veranstaltungen „mit fix zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen“ handelt, oder um Veranstaltungen „ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze“.

Jedenfalls erfordern Veranstaltungen – also solche gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen etc.) – die Einhaltung vieler Maßnahmen.

Zu diesen erforderlichen Maßnahmen zählen für Veranstalter – ab einer bestimmten Personengrenze zwingend –  die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und die Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzept. Dieses Präventionskonzept bedarf jedenfalls der Bewilligung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. (Achtung ausreichend Zeit für Prüfungsverfahren einplanen).

Zu beachten gilt, dass bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.

Weiters ist in geschlossenen Räumen eine MNS-Maske zu tragen. Das bedeutet, dass im Indoorbereich z.B. beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes sowie beim Verlassen des Sitzplatzes eine MNS-Pflicht besteht. Nur auf den Sitzplätzen entfällt diese Verpflichtung, wenn ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann. (Achtung: diese Maskenpflicht besteht daher auch bei der Vergabe bzw. Entgegennahme von Auszeichnungen – z.B. Bereichsfeuerwehrtag etc.)

Für das allfällige Verabreichen von Speisen und für den Ausschank von Getränken gelten die Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung für das Gastgewerbe sinngemäß.

Zudem gibt es seit dem 2. September Empfehlungen der Bundesregierung hinsichtlich der Durchführung von Feiern und Veranstaltungen sowie der Reduktion sozialer Kontakte. Daher wird vom Landesfeuerwehrverband empfohlen, Veranstaltungen, welche nicht unbedingt erforderlich sind, zu verschieben oder entfallen zu lassen.

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes appellieren wir weiterhin an das Verständnis und an die Vernunft aller unserer Feuerwehrmitglieder, sich ihrer sehr besonderen Vorbildwirkung gegenüber der Gesellschaft bewusst zu sein und sich daher im Interesse der Sicherheit von Vielen, vor allem aber im Interesse der eigenen Gesundheit – und nicht zuletzt auch zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft – sich an die gesetzlichen Vorgaben und feuerwehrspezifischen Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus zu halten.

Die hier dargelegten Informationen sind stets als Momentaufnahme zu sehen – allfällige Änderungen, z.B. durch das „Ampel-System“ –  werden im Anlassfall gesondert kommuniziert.

Website Sozialministerium

 


9. Juli

 

Link zu den Informationen rund um den NPO-Fonds

zusammengestellt und verfasst von DL OBR d.LFV Michael Jost

 

Ergänzende Newsletter-Information beachten

 


22. Juni

Beurteilung der aktuellen Covid-19 Situation

 Stand 22.6.2020

durch das Sachgebiet 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“

LFA Dr. Josef Rampler

 

 

AKL-Tests

 

Derzeit sind in Österreich die Fallzahlen an Covid-19-Erkrankten sehr gering. Aufgrund dieser derzeitig sehr günstigen Corona-Situation befürwortet der Feuerwehrmedizinische Dienst des LFV Steiermark die Durchführung von AKL-Tests zur Feststellung der Atemschutztauglichkeit.

Sohin ergeht die klare Empfehlung, in den nächsten Wochen vermehrt AKL-Tests abzuführen und möglichst viele Kameradinnen und Kameraden zu testen, bei denen im Laufe des Jahres 2020 die Verlängerung der Atemschutztauglichkeit ansteht. Es sollten in diesem Zusammenhang auch AKL-Tests, die erst Ende 2020 notwendig sind, in der nächsten Zeit durchgeführt werden. Dieselbe Empfehlung gilt auch für Feuerwehrtaucher zur zeitnahen Absolvierung einer allfällig erforderlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung.

Die Untersuchungsstellen halten natürlich die vorgegebenen Hygienerichtlinien ein, sodass eine Gefährdung der Probanden und des medizinischen Personals verhindert wird.

 

ALLGEMEINER EINSATZ- und DIENSTBETRIEB

 

Trotz der derzeit geringen Fallzahl an Covid-19-Infizierten ist damit zu rechnen, dass sich die Situation jederzeit wieder verändern kann. Das Auftreten von punktuellen Infektionsherden und die darauffolgende Virusverbreitung ist jederzeit möglich, wie aktuelle Beispiele aus Deutschland und Salzburg zeigen. Für die Feuerwehren ergibt sich dadurch – trotz Lockerung der Maßnahmen – die Notwendigkeit der erhöhten Wachsamkeit!

 

Der Feuerwehrmedizinischer Dienst empfiehlt:

  • Im Einsatz- und Übungsbetrieb Abstandsregel einhalten!
  • Wenn dies nicht möglich ist, Tragen von Mund-Nasenschutz (MNS) oder FFP-Masken.

 

Daher:

  • Bei Anfahrt im Einsatzfahrzeug: MNS oder FFP-Maske
  • Am Einsatzort (Übungsort) bei Tätigkeiten mit Unterschreiten des Mindestabstandes: MNS oder FFP-Maske

 

Beachte:

Bei Feuerwehreinsätzen ist abseits der Infektionsgefahr meist eine erhöhte Staub-Exposition usw. gegeben, daher ist ein Schutz der Atemwege generell empfehlenswert.

 

Besonders gilt:

FFP-Maske (mindestens 1) bei Nachlöscharbeiten, div. Arbeiten an einer Brandstelle, Waldbrand usw.

Bei Patientenversorgung (analog zum Rettungsdienst):

  • MNS oder FFP-Maske
  • MNS nach Möglichkeit auch für Patienten

 

Aufenthalt im Feuerwehrhaus, insbesonders in den Aufenthaltsräumen:

  • Regelmäßige Frischluftzufuhr im Innenbereich
  • Abstand beachten!
  • Bei Wehrversammlungen – Ausweichen in Fahrzeughalle in Betracht ziehen.
  • Auf Händereinigen und Händedesinfektion achten!

 

Gesellschaftliche Aktivitäten in der Feuerwehr:

  • Auf Abstand achten!
  • „Grüppchenbildung“ vermeiden
  • Keine Aktivitäten mit „Nachtschilauf-“ bzw. „Ballermann“-Charakter!
  • Auf Händereinigen und Händedesinfektion achten!
  • Händeschütteln vermeiden 

 

 


19. Juni

Lockerungen für die Feuerwehren - Informationen über Veranstaltungsabsagen

In seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 hat der Landesfeuerwehrausschuss einige weitere Lockerungen für Feuerwehren im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie beschlossen:

Wehrversammlungen: Aufgrund der Lockerungen der COVID-Verordnungen sind Wehrversammlungen ab 1. Juli 2020 wieder erlaubt. Daher hat man sich im Landesfeuerwehrausschuss darauf verständigt, dass die noch ausständigen Wehrversammlungen bis Ende August dieses Jahres unter Einhaltung der dazu notwendigen Schutzmaßnahmen durchzuführen sind. Dies unter dem Aspekt, dass der Rechnungsabschluss und die Entlastung des Feuerwehrkommandanten und des Kassiers gem. § 8 Abs. 3 Z. 1 StFWG jedenfalls noch bis zum oben angeführten Termin  durchgeführt wird. Um die Schutzmaßnahmen und vor allem die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleisten zu können, sollte auch ein Ausweichen in die Fahrzeughalle des Rüsthauses in Betracht gezogen werden.


Leistungsprüfungen: Branddienstleistungsprüfung (BDLP) und Technische Hilfeleistungsprüfung (THLP) können ab 1. Juli 2020 auf Feuerwehrebene wieder abgehalten werden. Es sind dabei aber die Schutzmaßnahmen einzuhalten und auf den Mindestabstand unbedingt zu achten!

Die Atemschutzleistungsprüfungen (ASLP) auf Bereichs- und Landesebene sowie  Sanitätsleistungsprüfungen (SANLP) werden in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt.

Bewerbe: In der letzten Präsidialsitzung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes haben sich die Landesfeuerwehrkommandanten darauf verstädnigt, dass in diesem Jahr Bewerbe im Sinne von "Wettkämpfen" abgesagt werden. Bewerbe, die primär als Ausbildung zu sehen sind, können unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Deshalb hat man sich im Landesfeuerwehrausschuss darauf geeinigt, die Funkleistungsbewerbe um das Funkleistungsabzeichen in Bronze (FULA-B) unter gewissen Auflagen durchzuführen, vorausgesetzt dass sich eine Feuerwehr im Bereichsfeuerwehrverband findet, die diesen Bewerb veranstaltet.

Dabei wird auf den Pokalbewerb und die Schlusskundgebung verzichtet, seitens des Landesfeuerwehrverbandes wird den veranstaltenden Feuerwehren ein umfassendes Sicherheitskonzept nach Vorgaben der Bundesregierung bereit gestellt.

Das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold (FJLA-G) wird 2020 abgesagt, es wird Jugendlichen im Jahr 2021 die Möglichkeit gegeben werden, trotz Erreichung des 16. Lebensjahres am Bewerb teilzunehmen.

Der Landeswasserwehrleistungsbewerb (WWLB) 2020 in Sulz wird aus Sicherheitsgründen und in Abstimmung mit dem Veranstalter und dem zuständigen Bereichsfeuerwehrverband abgesagt.

Wissenstest und Funkgrundkurs können auf Ebene Feuerwehrabschnitt oder online über das Internet per Videokonferenz/Webinar abgehalten werden.

Entstehungsbrandbekämpfung (EBB) kann ab sofort als Freiluftveranstaltung und mit Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden.


Haussammlungen können in Eigenverantwortung durchgeführt werden.


 

 


5. Juni 2020

 

Im Rahmen der ÖBFV-Präsidialsitzung in Eisenstadt wurden heute (5.6.) von den Landesfeuerwehrkommandanten und dem ÖBFV-Präsidium mit Wirkung vom 5. Juni 2020 weitere Lockerungen für die Feuerwehren – und der künftige Umgang damit – besprochen und festgelegt. Diese – und allfällig weitere – Lockerungsmaßnahmen werden nunmehr seitens der Landesfeuerwehrverbände direkt kommuniziert, dennoch wird eine Abstimmung auf Bundesebene weiterhin erfolgen.

 

Übungen

Ab sofort sind Übungen bis auf die Ebene der Feuerwehrabschnitte möglich, wobei die entsprechenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu beachten und einzuhalten sind.

 

Transport von Feuerwehrjugend mit MTF

In Anlehnung an den Transport von Schülern im „Gelegenheitsverkehr“ ist der Transport von Mitgliedern der Feuerwehrjugend in einem MTF möglich. (Maskenpflicht beachten).

 

Bewerbswesen

Wettkämpfe finden 2020 bundesweit nicht statt. Eine Evaluierung der Situation zur (eventuellen) Durchführung von THLP, BDLP, ASLP sowie Wissenstest bzw. GAB wird von den Bereichsfeuerwehrkommandanten bei der nächsten Landesfeuerwehrausschuss-Sitzung am 18. Juni durchgeführt werden.

 

Veranstaltungen

Wehr- und Wahlversammlungen

Derzeit sind interne Veranstaltungen bis zu maximal 100 Personen – unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorgaben (Abstand etc.) wieder möglich. Sohin können in Anlehnung an die jeweiligen Personenobergrenzen noch ausständige Wehr- oder Wahlversammlungen einberufen und durchgeführt werden. Für die Durchführung empfiehlt sich, dafür z.B. auf die Garagenhalle oder ähnlich große Räumlichkeiten zurückzugreifen.

 

Externe Veranstaltungen (Feuerwehrfeste)

Derzeit sind Veranstaltungen bis zu maximal 100 Personen unter Einhaltung vieler Sicherheitsvorgaben möglich. Eine sukzessive Steigerung der Publikumsobergrenzen ist für die Monate Juli und August von der Bundesregierung in Aussicht gestellt. Experten gehen aber davon aus, dass die COVID-19-Lockerungsverordnungen vorwiegend für den Kunst- und Kulturbereich gelten. Ferner wird darauf verwiesen, dass die Durchführung einer Veranstaltung fix zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze voraussetzt und in jedem Fall mit der Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde abzustimmen ist.

 

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes appellieren wir weiterhin an das Verständnis und an die Vernunft aller unserer Feuerwehrmitglieder, sich ihrer sehr besonderen Vorbildwirkung gegenüber der Gesellschaft bewusst zu sein und sich daher im Interesse der Sicherheit von Vielen, vor allem aber im Interesse der eigenen Gesundheit – und nicht zuletzt auch zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft – sich an die gesetzlichen Vorgaben und feuerwehrspezifischen Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus zu halten. Die Lockerungsschritte sind stets als Momentaufnahme zu sehen – weitere Lockerungen womöglich aber auch wieder (regionale) Verschärfungen - werden im Anlassfall gesondert kommuniziert.

 


29. Mai

Presseinformation des ÖBFV

Feuerwehren in NPO-Fonds berücksichtigt

 

In der Nationalratssitzung am 29. Mai 2020 wurde mittels eines Abänderungsantrages beschlossen, dass die Feuerwehren nun doch vom NPO-Fonds profitieren können.

Der Grund, warum die bislang beschlossenen Pakete nicht auf die Feuerwehr anwendbar sind, liegt darin, dass die bisherigen Pakete vorwiegend für Unternehmen geschnürt wurden. Feuerwehren sind keine Unternehmen und auch keine Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Einrichtungen der Gemeinde (Sbg. und Ktn.), die hoheitliche Aufgaben erfüllen. „Für die Finanzierung der Feuerwehren ist die Gemeinde zuständig. Diese hat für die Einsatzbereitschaft zu sorgen. Dies ist der Grund, warum unsere Organisation auch aus dem Vereinsmillionenpaket herausgefallen wäre, hätte die Bundesregierung nicht entsprechende Änderungen in der Sitzung vom 29. Mai vorgenommen“, erklärt Bundesfeuerwehrrat Peter Ohniwas, Leiter des ÖBFV-Referates 6 - Finanzen.

 

Details folgen in einer Richtlinie

Feuerwehrpräsident Albert Kern gibt sich vorsichtig optimistisch: „Es freut mich sehr, dass auf Bundesebene nun doch an die finanziellen Sorgen der Feuerwehren gedacht wurde. Die Wertschätzung gegenüber unseren ehrenamtlichen Mitgliedern zeigte sich in der Parlamentsdebatte. Nun sind wir gespannt, unter welchen Bedingungen eine finanzielle Hilfe erfolgen wird. Wir hoffen auf eine unbürokratische, rasche und vor allem zielorientierte Unterstützung. Zusätzlich sind auch die bestehenden Forderungen wie Umsatzsteuerbefreiung und Anhebung der Deckelung des Katastrophenfonds nach wie vor Thema, auch das werden wir natürlich weiterverfolgen.“

 

Bis zu 100 Millionen Euro fehlen

Insgesamt spricht der Österreichische Bundesfeuerwehrverband von einem „Verdienstentgang“ von bis zu 100 Millionen Euro bei Österreichs Feuerwehren, wobei rund 50% dieser Summe direkt in die Wirtschaft investiert worden wären. Die Feuerwehren dürfen als wesentlicher Wirtschaftsfaktor nicht vernachlässigt werden. Die Einnahmen einer Feuerwehr werden nicht angehäuft oder als Gewinn ausgeschüttet, sondern dienen der Einsatzbereitschaft, dem Erhalt der Feuerwehrhäuser sowie der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Feuerwehren durch die Gemeinden haben Feuerwehren immer einiges zuschießen können, um die Budgets der Gemeinden so gut wie möglich zu entlasten.

 


20. Mai

In der wöchentlichen Videokonferenz der Landesfeuerwehrkommandanten, die jeweils dienstags mit dem ÖBFV-Präsidium durchgeführt wird, wird die aktuelle Lage in Bezug auf die Situation rund um das Coronavirus sondiert und über etwaige Lockerungsmaßnahmen beraten. Die Lagebeurteilung der Landesfeuerwehrkommandanten mit dem ÖBFV-Präsidium vom 19.5. hat ergeben, dass ab Montag, dem 25. Mai 2020 – unter strikter Einhaltung allgemein gültiger Hygiene- und Verhaltensregeln – eine weitere Lockerung im Ausbildungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren möglich ist.

Konkret führt der nächste Lockerungsschritt dazu, dass für Feuerwehren und Verbände, mit Stichtag 25. Mai, der Ausbildungs- und Dienstbetrieb für AKTIVE und/oder die FEUERWEHRJUGEND in Zugstärke zulässig ist. Der Stufenplan in der Umsetzung zur schrittweisen Lockerung dient im Besonderen auch der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.

Nähere Informationen über die Lockerungsmaßnahmen sind dem Informationsschreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried zu entnehmen, welches unter dem nachstehend angeführten Link abrufbar ist.

 

Informationsschreiben von LBD Reinhard Leichtfried zu den weiteren Lockerungen per 25. Mai 2020

 

 


15. Mai

 

Maßnahmen Feuerwehrjugend

Mit den weiterführenden Lockerungen der Covid-19 Bestimmungen durch die Österreichische Bundesregierung ist es ab 15. Mai 2020 möglich, in Gruppenstärke (10 Mann) kleinere Tätigkeiten und Übungen in den Feuerwehren wieder zu veranstalten. 

Für Übungen mit der Feuerwehrjugend wurde auf Ebene des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes vereinbart, dass seitens der Landesfeuerwehrverbände ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und den Feuerwehren zur Verfügung gestellt wird. 

 

Maßnahmenkatalog Übungen Feuerwehrjugend

 


 

13. Mai

Mitteilung des ÖBFV

Feuerwehrveranstaltungen – wie geht es weiter?

Die Wochenenden der Sommermonate sind traditionell mit zahlreichen Feuerwehrveranstaltungen belegt. Diese dienen nicht nur dem gesellschaftlichen Miteinander, sondern vielerorts auch der Mitfinanzierung der Einsatzbereitschaft. Durch die derzeit geltenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mussten sämtliche Veranstaltungen über zehn Personen abgesagt oder verschoben werden. Die dazu geltende Verordnung ist vorerst bis 30. Juni in Kraft und wird in regelmäßigen Abständen novelliert. Wann wieder Veranstaltungen mit mehr Personen und in welcher Form möglich sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Dies wird seitens der Bundesregierung zu gegebener Zeit angekündigt.

Dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband ist bewusst, dass dies für die Planung von Veranstaltungen sowie auch für die finanzielle Situation eine große Unsicherheit bedeutet. Ein entsprechender Vorlauf ist für die Organisation, Ankündigung und Abhaltung bekanntermaßen erforderlich.
Um sich in der Zwischenzeit auf mögliche Szenarien im Hinblick auf diverse Veranstaltungen vorzubereiten, weist der ÖBFV auf die FAQ des Sozialministeriums hin. Diese Seite informiert über die aktuellsten Regelungen im jeweiligen Bereich und wird laufend aktualisiert bzw. ergänzt: 

Link Sozialministerium

 


 

5. Mai

Über den ÖBFV wurden zwei Infoplakate („Wiederaufnahme Dienstbetrieb“ und „Verhalten im Feuerwehrhaus“) - orientiert am Informationsschreiben des SG 1.6 - zur Verfügung gestellt, welche gerne heruntergeladen und verwendet werden können.

 

Infoplakat COVID-Lockerungen_Verhalten im Feuerwehrhaus

 

Infoplakat COVID-Lockerungen_Wiederaufnahme Dienstbetrieb

 

 


4. Mai

 

RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT IM DIENSTBETRIEB

 

Ab wann sind Übungen, Sitzungen, Versammlungen wieder möglich?

Die Feuerwehr ist, wie viele andere Einrichtungen auch, Teil der kritischen Infrastruktur. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sinnvolle Maßnahmen zu treffen, die dabei helfen, den Einsatz- und Dienstbetrieb auch in Zeiten der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Gefährdet ist die Aufrechterhaltung des Einsatz- und Dienstbetriebs besonders dann, wenn es zu einer Einschleppung des Coronavirus in unsere Einsatzorganisation kommt und umfassende Quarantänemaßnahmen notwendig werden.

Seit Beginn der Ausnahmesituation beraten sich die Landesfeuerwehrkommandanten gemeinsam mit dem ÖBFV-Präsidium einmal wöchentlich und legen dabei die gemeinsame Marschroute zur Rückkehr in eine annähernde „Normalität“ fest, die in ganz Österreich gleichermaßen umgesetzt wird.

 

Übungen

Erste Lockerungen im Übungsbetrieb sind, mit Wirkung vom 4. Mai zulässig. Im Sinne von Einsatzvorbereitungen und systemrelevanten Übungen (z.B. Maschinistenschulung etc.) ist es ab sofort für ZWEI bis MAXIMAL FÜNF Feuerwehrmitglieder IM FREIEN möglich – MIT AUSNAHME VON ATEMSCHUTZÜBUNGEN (auch kein ÖFAST-Test etc.) – Übungen in Kleinstgruppen abzuhalten.

Dabei ist auf die strikte Einhaltung aller bekannten Schutz- und Hygienevorschriften (z.B. Händedesinfektion vor Betreten des Feuerwehrhauses, ausreichend Abstandhalten in der Umkleide etc.) sowie auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu achten. Weiters wird empfohlen, dass auf das Abhalten einer Übungsnachbesprechung verzichtet wird. Diese Lockerung ist eine erste Maßnahme in Richtung Normalbetrieb in den Feuerwehren.

Ab 15. Mai 2020 wird die Möglichkeit, aus aktueller Lageentwicklung heraus, die Ausbildungseinheiten auf Gruppenstärke (maximal neun bis zehn Personen) auszuweiten, in Aussicht gestellt.

 

Sitzungen, Versammlungen

Auf Basis der vorhandenen Informationen und unter Berücksichtigung der bekannten Rechtsgrundlagen appellieren wir im Besonderen auch an die Vernunft der Verantwortungs- und Entscheidungsträger in den Feuerwehren und ersuchen um Verständnis, dass die unsererseits kommunizierten Einschränkungen für Sitzungen und Veranstaltungen, Bewerbs- oder Leistungsprüfungsübungen oder anderweitige Tätigkeiten im Feuerwehrhaus – sowohl mit eigenen Mitgliedern als auch mit Externen, sowie jede Art von kameradschaftlichen Zusammenkünften –unverändert aufrecht bleiben.

Für Sitzungen (z.B. Ausschuss-Sitzung), besteht die Option, so ferne keine organisatorischen, technischen oder anderen willentlichen Gründe dagegensprechen, diese Online (z.B. mit den Programmen Microsoft Skype, Microsoft Teams, Zoom, Google Meets, Facebook Messenger oder Cisco Webex etc.) abzuhalten.

Für Online- Ausschusssitzungen in den Feuerwehren ist diesbezüglich von der Dienststellenleitung im LFV Steiermark ein eigener Leitfaden erstellt worden, der gesondert im Sachgebiet „Recht“ zur Verfügung steht. Link zum Leitfaden

In diesem Leitfaden wird u.a. auch auf erforderliche Formalkriterien, wie z.B. auf die schriftliche Einberufung unter Anführung einer Tagesordnung, hingewiesen.

Seitens des LFV Steiermark wird an die Vernunft aller unserer Feuerwehrmitglieder appelliert, sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein und sich im Interesse der Sicherheit und Gesundheit aller, insbesonders auch was die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft anbelangt, an diese Vorgaben zu halten.

Wie bereits angeführt, werden weitere Maßnahmen bzw. Lockerungen bei den wöchentlichen Beurteilungen getroffen. Sollte es das Lagebild erfordern, könnten aber auch erneute Verschärfungen kommuniziert werden.

 

VERANSTALTUNGEN

 

Gibt es ein Veranstaltungsverbot? Ab wann sind Veranstaltungen für Feuerwehren wieder möglich?

Seit dem 1. Mai sind Veranstaltungen bis MAXIMAL 10 PERSONEN erlaubt, dafür gelten allerdings strenge Auflagen. Im Freien müssen beispielsweise Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zueinander einen Mindestabstand von einem Meter einhalten.

Indoor, also in geschlossenen Räumen, muss z.B. pro Person eine Fläche von 10m2 zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden. Und wie im Außenbereich, ist von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Mindestabstand von einem Meter zueinander einzuhalten.

Weiters ist zu beachten, dass dzt. für bestimmte Objekte bzw. Einrichtungen ein Betretungsverbot für Besucher*innen besteht, sodass hier Veranstaltungen (auch für diese kleine Gruppengröße) nicht möglich sind.

Die Bestimmungen in der aktuell vorliegenden Form sind bis zum 30. Juni 2020 gültig.

Bis ca. Mitte Mai sollen, so die Ankündigung seitens der Bundesregierung, Regelungen präsentiert werden, wie es dann ab dem 1. Juli in punkto Veranstaltungen weitergehen wird. Größere Festveranstaltungen sind derzeit bis zum 31. August untersagt.

Auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetztes drohen bei Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen überdies empfindlich teure Verwaltungsstrafen.

 

 


2. Mai

 

Florianitag 2020 | Florianimesse übertragen vom LFV Niederösterreich |

Erste vorsichtige Lockerungen im Übungsbetrieb: was ist möglich, was nicht

Veranstaltungen

 

Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried geht in seinem Informationschreiben auf die oben angeführten Punkte ein und wünscht allen Feuerwehrkamerad*innen sowie deren Familien, in seinem Namen sowie auch im Namen von Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter LBDS Erwin Grangl, ein schönes Floriani-Wochenende, die nötige Zuversicht auf eine Besserung der COVID-Situation, viel Kraft und Ausdauer zum Durchhalten sowie viel Gesundheit!

„Gemeinsam, in kameradschaftlicher Geschlossenheit, werden wir diese durchaus herausfordernde Phase in unserem Leben meistern – davon bin ich überzeugt“, führt LBD Reinhard Leichtfried in seinem Informationsschreiben abschließend aus.

 

Informationsschreiben von LBD Reinhard Leichtfried vom 2. Mai 2020

 

 

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23. April

 

ERSTE LOCKERUNG FÜR FEUERWEHREN

Nach der Lagebeurteilung durch die Landesfeuerwehrkommandanten in Abstimmung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurden erste Lockerungen der Beschränkungen für die österreichischen Feuerwehren definiert.

So wird es ab 4. Mai 2020 wieder möglich sein, Einsatzvorbereitungen und systemrelevante Übungen (z.B. Maschinistenschulung etc.) von ZWEI bis MAXIMAL FÜNF Feuerwehrmitgliedern IM FREIENMIT AUSNAHME VON ATEMSCHUTZÜBUNGEN (auch kein ÖFAST-Test etc.) – abzuhalten.

Auf die strikte Einhaltung aller bekannten Schutz- und Hygienevorschriften (z.B. Händedesinfektion vor Betreten des Feuerwehrhauses, ausreichend Abstandhalten in der Umkleide etc.) sowie auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird verwiesen. Weiters wird empfohlen, dass auf das Abhalten einer Übungsnachbesprechung ­verzichtet wird, wie auch andere kameradschaftliche Treffen im Feuerwehrhaus weiterhin nicht stattfinden sollen.

Ab 15. Mai 2020 wird die Möglichkeit, die Ausbildungseinheiten auf Gruppenstärke (maximal neun Personen) auszuweiten, in Aussicht gestelltWeiterhin ist es auch nicht möglich, Bewerbstrainings und -vorbereitungen, anderweitige Tätigkeiten im Feuerwehrhaus mit eigenen Mitgliedern oder Externen sowie Veranstaltungen (Maibaumaufstellen, Florianifeiern etc.) abzuhalten.

Diese Lockerung ist eine erste Maßnahme Richtung Normalbetrieb in den Feuerwehren. Nach wöchentlichen Beurteilungen werden weitere Maßnahmen, Lockerungen, womöglich aber auch erneute Verschärfungen, kommuniziert.

Im Interesse der Sicherheit, der eigenen Gesundheit und der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft wird ersucht, sich an diese Vorgaben zu halten. Weitere Details zu dieser Lockerung werden in Kürze zur Verfügung stehen und gesondert veröffentlicht werden.

Wir danken für die großartige Disziplin sowie für das kameradschaftliche Verständnis und Engagement, mit welchem die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie umgesetzt wurden und vertrauen weiterhin darauf!

 

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KEIN "MAIBAUM-AUFSTELLEN" DURCH FEUERWEHREN

Wie der Gemeindebund Steiermark in einem Schreiben vom 21. April an die Gemeinden mitteilt, ist das Aufstellen eines Maibaumes an einem öffentlichen Ort mit „Publikum“ als Veranstaltung zu qualifizieren und daher durch die VO BGBl. II Nr. 98/2020 verboten.

Ein Aufstellen ohne „Publikum“ durch z.B. eine Firma oder Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsauflagen (1-Meter-Abstand oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen) wurde vom Bundesministerium für Inneres als zulässig angesehen. Für Feuerwehren gilt in diesem Zusammenhang der Ausnahmetatbestand des beruflichen Zweckes nicht, weshalb auch die Feuerwehr keine Maibäume aufstellen darf.  

Die Teilnahme von privaten Personen außerhalb beruflicher Tätigkeiten am „Maibaumaufstellen“ ist nach Ansicht des Gemeindebundes nach auch im Lichte der Ausgehbeschränkungen, wonach nur aus den fünf bekannten Gründen (Abwendung einer unmittelbarer Gefahr, Hilfeleistung, Deckung der Grundbedürfnisse, Beruf und sportliche Betätigung) das Betreten öffentlicher Räume zulässig ist, ebenfalls nicht möglich.

Die betreffende VO BGBl. II Nr. 98/2020 ist derzeit bis 30.04.2020 in Kraft. Es ist laut Einschätzung des Gemeindebundes davon auszugehen, dass die wesentlichen Maßnahmen der Verordnung weiterhin in Kraft bleiben werden.

 


 

21. April

Information von Landesfeuerwehrarzt MR Dr. Josef Rampler, MSc.

 

Liebe Kameradinnen und Kameraden!

 

Aufgrund eines CIRS –Falles (siehe PDF-Beilage) habe ich eine Unterweisung für die Handhabung von Handschuhen und Masken für die Feuerwehren verfasst.  Danke für Eure Arbeit! Bleibt gesund!!!

 

Download Information Handhabung von Handschuhen und Masken

 

Erklärung CIRS: ein Critical Incident Reporting System (CIRS) (deutsch Berichtssystem über kritische Vorkommnisse) ist ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen (englisch critical incident) und Beinahe-Schäden (englisch near miss) in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

 


17. April

 

Sammlungsaufruf zur Corona-Krise


Das Steirische Feuerwehrmuseum dokumentiert die Geschichte und Entwicklung des Steirischen Feuerwehrwesens. Aus diesem Grund ergeht das Ersuchen des Feuerwehrmuseums an  die Steirischen Feuerwehren und ihre Mitglieder um Einsendungen von Eindrücken, persönlichen Dingen, Fotografien, Videos, Berichten, Protokollen, etc.  aus ihrem neuen Einsatzalltag in Zeiten von Corona, damit diese historische Ausnahmesituation dokumentiert werden kann.


Kontaktdaten:
Steirisches Feuerwehrmuseum
Marktstraße 1
8522 Groß St. Florian
office@feuerwehrmuseum.at

 


 


10. April

 

Ostern 2020

Das Coronavirus wirbelt den Alltag von vielen Menschen schon seit Wochen gehörig durcheinander – und kennt leider keine Feiertage. Deshalb wird heuer zu Ostern auch vieles anders sein, als wir es sonst gewohnt sind.

Die strengen - aber durchaus sinnvollen Maßnahmen - zur Bekämpfung der Corona-Krise haben zur Folge, dass wir heuer viele religiöse Feiern und zahlreiche andere liebgewonnene Traditionen nicht begehen können. Um möglichst bald wieder in einen Modus zu gelangen, der unserem bisherigen Alltagsleben zumindest ähnlich ist, braucht es über diese Festtage hinweg, die Mitwirkung und das Durchhaltevermögen von uns allen. 

Auch wenn uns das reduzierte öffentliche Leben mit allen Kontakteinschränkungen nach den bisherigen Wochen möglicherweise schon sehr schwer fällt. Wesentlich ist, unsere sozialen Kontakte auch weiterhin soweit als möglich einzuschränken. 

Wir danken allen, die sich diesen strikten Maßnahmen unterwerfen, das Osterfest in kleinem Rahmen feiern und so die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung unterstützen.

Halten wir weiterhin zusammen, zeigen wir Disziplin  beim „Abstand-halten“ sowie Geschlossen- und Besonnenheit. In diesen Tagen kommt auf alle von uns eine große Verantwortung zu.

Jede und jeder einzelne von uns hat es in der Hand, wie sich die Situation über und nach Ostern weiter entwickeln wird. Das sich aktuell darstellende Bild, ein Licht am Ende des Tunnels, macht uns Hoffnung!

 

Gemeinsam schaffen wir das!

 

In diesem Sinne wünschen wir allen ein frohes Osterfest!

 

Bleibt gesund und kommt wohlbehalten

von allen Einsätzen nach Hause zurück!

 

LBD Reinhard Leichtfried     und    LBDS Erwin Grangl

 

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Schutzmasken, Schutz-Schürzen und Desinfektionsmittel bereitgestellt

Auf Initiative von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried konnten den steirischen Feuerwehren noch vor dem Osterwochenende 35.000 Stück FFP1-Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich hat der Landesfeuerwehrverband jedem Bereichsfeuerwehrverband pro Feuerwehr drei Schutz-Schürzen für die Atemschutzwerkstätten und zehn Schutz-Schürzen für den BFV-Atemschutzstützpunkt bereitgestellt. Die Abholung an den zwei Ausgabestellen (Lebring und Leoben) und Bereitstellung für die Feuerwehren wird über die Bereichsfeuerwehrverbände abgewickelt.

Bereits wenige Tage zuvor wurden den Feuerwehren 10.000 Mund-Nasen-Schutzmasken sowie eine Grundausstattung an Desinfektionsmittel (Spende von Fa. Ringana) zur Verfügung gestellt.

Überdies wurden unter Mitwirkung der Bereichsfeuerwehrverbände zu Beginn der Karwoche – über Ersuchen des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion Steiermark – dringend benötigte Schutzmasken sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel an in Summe 65 Schulen in der Steiermark ausgeliefert.

 

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Verlängerung der OMV Getränke-Initiative bis 30.04.2020

 

Mit der Verkündung weiterer Maßnahmen durch die Regierung sowie der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen, möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Getränke-Initiative weiterhin aufrecht ist: Bis einschließlich 30. April 2020 stehen für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einmal täglich VIVA-Kaffeespezialitäten (z.B. Espresso, Cappuccino, Latte Macchiato), VIVA Eiskaffee sowie Mineralwasser und verschiedene Softdrinks unserer Partner an allen OMV Tankstellen österreichweit bereit.

(Siehe auch Information vom 25. März: Kostenlose Erfrischungen in allen VIVA-Shops für Feuerwehrmitglieder)

 

Unser Dank gilt Ihrer unermüdlichen Einsatzbereitschaft! Bitte bleiben Sie gesund.

 

Mit großer Wertschätzung

Wilfried Gepp

Leiter OMV-Tankstellengeschäft Österreich

 

 


9. April

 

Brauchtumsfeuerverbot 2020

Information

über die Unzulässigkeit von Brauchtumsfeuer 2020

zur Verfügung gestellt vom Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz

(Land Steiermark, Abteilung 13)

 

 Brauchtumsfeuerverbot - Landesgesetzblatt

 

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Informationen des LFV Steiermark

Siehe Newsletter 9 - 2020 an alle Feuerwehren

 

Feuerwehren und kirchliche Osterfeiern (LFKUR Superior P. Dr. Michael Staberl)

Brauchtumsfeuerverbot 2020

KATWARN - erhöhte bzw. hohe Waldbrandgefahr

 

 


 

6. April

 

Informationen aus dem Bundeskanzleramt

Stufenplan für schrittweise Öffnung von Geschäften nach Ostern

 

Ab 13. April Mund-Nasen-Schutz auch in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend,

Ausgangsbeschränkungen bis Ende April verlängert,

Home-Schooling bis Mitte Mai,

keine Veranstaltungen bis Ende Juni!

 

 

Link Bundeskanzleramt

 

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Abtötung des Erregers SARS-CoV-2 auf
Einsatzbekleidung

 

Information des SG 3.6 (Dienst- und Einsatzbekleidung) zur weiteren Verwendung

 

ÖBFV-Infoblatt

 

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In tiefer Betroffenheit informieren der Landesfeuerwehrverband Steiermark,

der Bereichsfeuerwehrverband Mürzzuschlag sowie die Freiwillige Feuerwehr Kindberg-Dörfl,

dass

Herr

Ehren-Oberbrandrat Hugo Kern

langjähriger BFwKdt. im BFV Mürzzuschlag

 

am 2. April im 97. Lebensjahr

verstorben ist.

 

 

Für sein außerordentlich verdienstvolles und besonders kameradschaftliches Wirken

werden wir ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Unsere ganze Anteilnahme gilt seiner Hansi sowie der gesamten Familie.

 

Ein letztes Gut-Heil!

 

LBD Reinhard Leichtfried              LBDS Erwin Grangl

 

Link BFV Mürzzuschlag

 


 

2. April

 

2020 - ALLE BRAUCHTUMSFEUER VERBOTEN

(Osterfeuer, Sonnwend)

 

31. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. April 2020, mit der die BrauchtumsfeuerVO geändert wird. Auf Grund des § 3 Abs. 4 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, wird verordnet:

Die BrauchtumsfeuerVO, LGBl. Nr. 22/2011, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 38/2015, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

 

§ 5a

Sonderbestimmung

Bis 31. Dezember 2020 sind alle Brauchtumsfeuer verboten.

 

Landesgesetzblatt - Verordnung

 

 


 

1. April

 

Eine „Ideen- und Vorlagenbörse“ für die Feuerwehrjugend. So kommt keine Langeweile auf!

Link zur "Feuerwehrjugend-Plattform" auf der Website des ÖBFV.

 

 


 

31. März

 

Landesfeuerwehrschulen sagen erstes Halbjahr ab

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und der sorgfältige Umgang der Verantwortungsträger im österreichischen Feuerwehrwesen mit dieser herausfordernden Situation machen derzeit viele Anpassungen seitens der Feuerwehren erforderlich.

So bringt nicht nur der in vielen Bereichen eingestellte Dienstbetrieb – MIT AUSNAHME DES EINDSATZDIENSTES – sondern auch der bereits seit Mitte März eingestellte Lehrbetrieb an den Landesfeuerwehrschulen den Jahresplan für 2020 ordentlich durcheinander.

In einer Videokonferenz verständigten sich heute das ÖBFV-Präsidium und die Landesfeuerwehrkommandanten – unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Informationen der Schulleiter und vorbehaltlich weiterer Entscheidungen der Bundesregierung und der Gesundheitsbehörden darauf, den Schulbetrieb an den Feuerwehrschulen erst mit Beginn des zweiten Ausbildungshalbjahres wieder aufzunehmen.

In den kommenden Tagen und Wochen werden seitens der Verantwortungsträger der FWZS bzw. des LFV Steiermark die Lehrveranstaltungsprogramme hinsichtlich dieser Entscheidung überarbeitet und situationsbedingt notwendige Maßnahmen getroffen.

Der Lehrgangsplan für das zweite Schulhalbjahr wird entsprechend des erforderlichen Genehmigungs- und Fristenlaufs zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

 

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Verteilung von MNS-Masken NICHT Aufgabe der Feuerwehren

In Zeiten der Corona-Pandemie nehmen die Feuerwehren im Rahmen ihrer Schlüsselfunktion im Netzwerk kritischer Infrastrukturen ihre hoheitlichen Aufgaben wahr. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen in diesen Tagen und Wochen zweifelsohne die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und die Abarbeitung des täglichen Einsatzaufkommens.

Um das Infektionsrisiko in den Reihen der Feuerwehren bestmöglich zu minimieren, wurden Tätigkeiten des allgemeinen Dienstbetriebs (Verwaltung, Ausbildung und Schulung, Bewerbs- und Veranstaltungswesen sowie diverse Hilfstätigkeiten durch die Feuerwehrmitglieder) eingestellt.

Entgegen einer unlängst im Fernsehen geäußerten Verwendungsüberlegung einer Konzernsprecherin, insbesonders was die Rolle der Feuerwehren zur Verteilung von Mund-Nase-Schutz-Masken (MSN-Masken) vor Supermärkten und ähnlichen Handelseinrichtungen anbelangt wird mitgeteilt, dass diese Überlegung bzw. Vorgehensweise nicht nur nicht mit den Feuerwehren abgestimmt wurde, sondern bereits kurze Zeit später, nach entsprechender Urgenz durch Vertreter des österr. Feuerwehrwesens, vom Konzern wieder zurückgenommen wurde. 

Die Position der Feuerwehren, alles zu tun, um den Ausfall von Feuerwehrmitgliedern und/oder von Feuerwehren durch die Übernahme von Hilfsdiensten zu vermeiden, wurde von allen Landesfeuerwehrkommandanten im Rahmen einer Videokonferenz am 31. März erneut deutlich bekräftigt.

 


 

27. März

 

FJLA und FLA-Bewerbe auf Bereichs- und Landesebene für 2020 ABGESAGT

Landesfeuerwehrjugend-Zeltlager 2020 ABGESAGT

Bundesbewerbe 2020 ABGESAGT

 

Schreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

 

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Information des ÖBFV

 

Da das SG 4.6 vermehrt Anfragen zur Thematik „Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Atemschutzwartungsarbeiten“ bekommen hat, wurde ein kurzes gemeinsames Infoblatt des SG 3.3 und SG 4.6 erstellt.

Informationsblatt SG 4.6 und 3.3

 

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Bundesbewerbe 2020 abgesagt und auf 2021 verschoben

Information des ÖBFV

Nachdem aus derzeitiger Sicht nicht davon ausgegangen werden kann, dass Veranstaltungen in der Dimension von Bewerben mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen österreichischen Bundesländern sowie aus dem benachbarten Ausland mit entsprechendem Vorbereitungs- und Organisationsaufwand im Sommer stattfinden können, werden der für heuer geplante Bundesfeuerwehrleistungsbewerb sowie der Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb auf August 2021 verschoben.

„Diese Entscheidung ist uns allen nicht leichtgefallen. Aber im Sinne der Gesundheit und zur Schonung unserer Mitglieder sowie im Sinne einer langfristigen Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft war dies die einzig richtige Entscheidung. Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt Veranstaltungen wieder zugelassen wären, werden wir als Feuerwehr am Hochfahren unseres Systems, das im Schulterschluss zu den behördlichen Maßnahmen und Lockerungen stattfinden wird, arbeiten und alle zur Verfügung stehenden Kräfte brauchen. Die Leistungsbewerbe sind uns natürlich sehr wichtig, weshalb wir diese Veranstaltungen verschoben und nicht abgesagt haben“, so Feuerwehrpräsident Kern nach der Abstimmung.

Die Absage bzw. Verschiebung der Bewerbe auf Landesebene wird entsprechend den Regelungen der jeweiligen Landesfeuerwehrverbände gehandhabt.

Der ursprüngliche vier bzw. zwei Jahres Rhythmus wird beibehalten, somit finden die übernächsten Bewerbe wie geplant 2022 (Jugend) und 2024 (Aktive) statt. Die Auswirkungen auf die internationalen Bewerbe – geplant für Juli 2021 in Slowenien – werden derzeit erörtert, schließlich fällt durch die Verschiebung auch die Qualifikationsphase weg.

 

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Aussetzung Kursbuchung an FWZS

Weil wir im Hinblick auf COVID 19 – trotz aller Einschränkungen während der letzten beiden Wochen – auch weiterhin einer nicht vorhersehbaren Entwicklung gegenüberstehen, die dzt. auch keinen seriösen Ausblick auf die Gegebenheiten der nächsten Wochen zulässt, wurde in enger Abstimmung mit Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried entschieden, die Möglichkeit des Kursbuchens über das Kursbuchungssystem bis auf Weiteres auszusetzen.

Mit diesem Schritt wollen wir vermeiden, dass in Abhängigkeit allfälliger Entscheidungen der Bundesregierung, einerseits von allen Beteiligten unnötigerweise Ressourcen investiert werden bzw. andererseits womöglich falsche Erwartungen im Hinblick auf die Kursverfügbarkeit geweckt werden könnten.

Informationsschreiben der Schulleitung

 


 

25. März

Kostenlose Erfrischungen in allen VIVA-Shops für Feuerwehrmitglieder

Durch den Ausbruch der weltweiten Corona-Krise herrschen derzeit herausfordernde Zeiten. Uns ist bewusst, dass diese gerade für Sie mit äußersten Anstrengungen verbunden ist. Dennoch haben Sie und jeder einzelne Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits Großartiges vollbracht, um den Österreicherinnen und Österreichern in dieser schwierigen Situation Sicherheit und Halt zu geben.

Wir als OMV möchten uns bei Ihnen für das ununterbrochene Engagement und Ihren ständigen Einsatz für unsere Gesellschaft herzlich bedanken. Daher haben wir uns mit starken Partnern zusammengetan, um unsere Wertschätzung ein wenig auszudrücken: Ab sofort, bis Ende der aktuellen Maßnahmen der Regierung (derzeit 13. April 2020), erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Organisation in unseren VIVA-Shops an allen OMV Tankstellen in ganz Österreich täglich einmal kostenlose Erfrischungen.

Folgende Produkte erhalten Sie an den OMV Tankstellen gratis:

  • VIVA-Kaffeespezialitäten (z.B. Espresso, Cappuccino, Latte Macchiato)
  • VIVA Eiskaffee
  • Mineralwasser und verschiedene Softdrinks unserer Partner

Eine aktuelle Liste der gültigen Öffnungszeiten aller OMV Tankstellen in Österreich finden Sie unter: https://www.omv.at/de-at/tankstellen/fur-sie-da

Unser Dank gilt Ihrer unermüdlichen Einsatzbereitschaft!

 

Sie sind die Helden dieser Zeit, damit das Gesundheitssystem und die Sicherheit

auch in Krisenzeiten weiterhin gewährleistet werden kann.

 

 

Schreiben von Wilfried Gepp, Head of Retail OMV Austria

 

 

Auf die Beachtung der bundesweit notwendigen Einschränkungen bzw. auf die Bestimmungen

des weitreichenden Maßnahmenpakets der Regierung wird seitens des LFV Stmk. hingewiesen.

 


24. März

 

2 Großbrände erfordern massiven Feuerwehreinsatz

 

Wirtschaftsgebäudebrand im BFV Radkersburg

 

Brand eines Reitstalls im BFV Leibnitz

 

Schutz vor Corona

Erschwert wird der Einsatz für die Einsatzkräfte auch durch die Covid-19-Schutzmaßnahmen. "Wir versuchen, die Bestimmungen, wie den Sicherheitsabstand und die Verwendung von Handschuhen und Vollvisierhelmen, so gut wie möglich einzuhalten. Das ist unter diesen Bedingungen aber natürlich eine zusätzliche Herausforderung", erklärt Bereichspressebeauftragter ABI d.V. Herbert Putz vom BFV Leibnitz gegenüber der Kleinen Zeitung.

 

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Daheim bleiben und trotzdem zur Feuerwehr fahren!

Das neue und von FEUERWEHR.AT entwickelte Brettspiel „Auf zur Feuerwehr!“ steht ab sofort online kostenlos

zum Ausdrucken zur Verfügung, viel Spaß beim Entdecken und Spielen!

 

Download-Link Brettspiel

 

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Informationsquellen COVID-19

 

Gesundheit Steiermark

Serviceportal Land Steiermark

Kommunikation Land Steiermark

Kleine Zeitung – Coronavirus-Infopoint

ORF-Steiermark

ORF-Corona

Gemeinsam gegen das Coronavirus

Sozialministerium

Amtliches Dashboard COVID19

Arbeiterkammer

Wirtschaftskammer

ECPD - European Centre for Disease Prevention and Control (engl.)

Robert Koch Institut (Deutschland)

WHO-Weltgesundheitsorganisation

Global Cases by the Center for Systems Science and Engineering (CSSE); engl.

ncov2019.live

 

 

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Presseinformation des ÖBFV

Brandschutz in den eigenen vier Wänden

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verbringen derzeit viele Menschen nahezu den gesamten Tag, ob beruflich oder privat, im eigenen zu Hause. Hier lauern viele Brandgefahren - vom Homeoffice (Laptop, Ladegeräte etc.) über Heizen (offener Kamin, Gasthermen etc.), Kochen (heißes Fett, Grillen etc.) bis hin zum Rauchen am Balkon (Zigarettenstummel, heiße Asche etc.), nicht zu vernachlässigen offenes Kerzenlicht.

"Die Erfahrungen zeigen uns, dass vielen Menschen die Gefahren im Eigenheim nicht bewusst sind. Die Feuerwehren ersuchen dringend, achtsam zu sein und beispielsweise Kerzen nicht unbeaufsichtigt zu lassen", erklärt Albert Kern, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. Zur Aufklärung über verschiedene Gefahren hat der Österreichische Bundesfeuerwehrverband einige Informationen aufbereitet und zur Verfügung gestellt:

 

Sicher zu Hause – Heizen

 

Sicher zu Hause – Kochen und Grillen

 

Sicher zu Hause – Elektrik und Ladung

 

Sicherer Umgang mit offenen Flammen

 

Gerade in Zeiten von Corona ist es für die österreichischen Feuerwehren wichtig,

die Brandgefahren so niedrig als möglich zu halten,

aber auch die Anzahl der Fehlausrückungen zu minimieren.

 


 

19. März

 

Kundgemachte Rechtsnormen

 

COVID-19-Gesetz

 

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Mitteilung des ÖBFV

Seitens des ÖBFV-Generalsekretariats wird mitgeteilt, dass laut Information des Bundesministeriums für Arbeit, Jugend und Familie vom  17. 3.2020 die COVID-19 Krise grundsätzlich als ein Großschadensereignis im Sinne des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz betrachtet werden kann. 

Eine entsprechende Information ist bereits an die jeweiligen Landesverwaltungen ergangen, ist somit dort amtsbekannt. Sofern Feuerwehrmitglieder im Rahmen dieser Krise im Einsatz stehen, können deren Dienstgeber die Prämie im Sinne dieser Bestimmung beantragen, sofern der Einsatz in der Dienstzeit erfolgt und der Dienstgeber einen Arbeitstag (idR acht Stunden) dienstfrei gibt.

Bei der Ausstellung der Bestätigung an ein Feuerwehrmitglied  wäre bei der Beschreibung des Einsatzes (Pkt 3 des Bestätigungsformulars - Einsatzbezeichnung) "Einsatzleistung im Rahmen der COVID-19 Krise" anzuführen.                    

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Heute, am 19. März 2020,  feiern wir den

150. Gründungstag

vom  Landesfeuerwehrverband Steiermark.

 

Dazu ein

Schreiben von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

 

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Information der Landesleitzentrale

Wie bereits in der Dienstanweisung vom 14.03.2020 informiert, weist die Landesleitzentrale Florian Steiermark nochmals darauf hin, dass bei sämtlichen Einsätzen ohne Gefahr im Verzug nach Ermessen des Disponenten, keine sofortige Alarmierung der Feuerwehren erfolgt.

Es wird zuvor telefonisch mit dem Feuerwehrkommandanten, bei "Nicht-Erreichen" mit dem Stellvertreter, Kontakt aufgenommen und abgeklärt, ob eine Auslösung erfolgen soll. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten Einsatzkräften vermieden werden.

Selbst angelegte Alarmgruppen, z.B. im Blaulicht-SMS, können seitens der Landesleitzentrale nicht ausgelöst werden! Diese müssen selbst, mittels App bzw. auf der Plattform, ausgelöst werden.

 

Von Änderungen der Alarmpläne im Alarmstichwörterportal

auf Grund der Covid-19 Situation ist Abstand zu nehmen!

 

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Information

betreffend Regelung, Maßnahmen und Bedarf Zivildienst

 

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus darüber informiert, dass aufgrund von Engpässen im Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt Zivildiener in diesen Sparten benötigt werden.

Aufgrund dieser Situation wird folgende Regelung getroffen:

  1. Jene Zivildiener, die mit 31.03.2020 bei den Bereichsfeuerwehrverbänden abrüsten, erhalten vom Bundesministerium einen Änderungsbescheid, wonach sie einer anderen Einrichtung der oben angeführten Sparten für einen außerordentlichen Zivildienst zugewiesen werden. Die Dauer dieser Zuweisung im Rahmen eines außerordentlichen Zivildienstes wird im Änderungsbescheid mit 3 Monaten angeführt.
  2. Es erfolgt noch eine interne Abklärung der ZISA, ob die davon betroffenen Zivildiener eine Kompetenzbilanz ihrer Einrichtung erhalten und wenn ja, wann.
  3. Mit 1. April 2020 werden den Bereichsfeuerwehrverbänden neue Zivildiener zugewiesen, die zum Großteil namentlich ohnehin angefordert wurden. Aufgrund der Tatsache, dass die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark ihren Ausbildungsbetrieb vorübergehend ausgesetzt hat, ist es nicht möglich, den Zivildienergrundlehrgang in gewohnter Form durchzuführen. Deshalb werden die Bereichsfeuerwehrverbände ersucht, eine Einweisung und Schulung der Zivildiener im eigenen Bereich durch den BFV-Zivildienstbeauftragten durchzuführen. Ob und wann eine Schulung dieser Zivildiener an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark durchgeführt wird, ist noch in Abklärung.
  4. Die ZISA bietet für die BFV-Zivildienstbeauftragten eine eigene Homepage an, auf der laufend aktuelle Fragen beantwortet werden. (https://www.zivildienst.gv.at/215/start.aspx). Es ergeht das Ersuchen, die Zivildienstbeauftragten dahingehend zu informieren.
  5. Aufgrund des hohen Bedarfs an Zivildienern im Gesundheits- und Pflegebereich sollte, sofern noch Kontakt besteht, mit ehemaligen Zivildienern gesprochen werden, ob sie sich nicht freiwillig für einen außerordentlichen Zivildienst melden möchten. Sollten in diesem Bereich nicht genügend Zivildiener rekrutiert werden können, wird das Bundesministerium im nächsten Schritt abgerüstete Zivildiener per Bescheid einberufen.

 


 

17. März

 

SG Atemschutz

Information für die Feuerwehren bzw. Atemschutzwarte

von LSOB ABI d.F. Gerald Seidl

 

Informationsschreiben ABI d.F.  Seidl

 

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Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried appelliert aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage in seinem dritten Schreiben an alle Feuerwehren und Feuerwehrmitglieder, von allen feuerwehrspezifischen Aktivitäten, außer dem Einsatzdienst, Abstand zu nehmen.

Informationsschreiben

 

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„Großer steirischer Frühjahrsputz“ abgesagt

„Der große steirische Frühjahrsputz 2020“ muss heuer zur Eindämmung der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. „Der Schutz der Gesundheit hat für uns oberste Priorität“, erklären Landesrat Hans Seitinger und ORF Steiermark-Landesdirektor Gerhard Koch.

 

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Atemschutztauglichkeit in Zusammenhang mit Covid-19

Fristverlängerung bei der Untersuchung der Atemschutztauglichkeit sowie ÖFAST-Test

durch Dienstanweisung eingeräumt.

 


16. März

Information unseres Landesfeuerwehrarztes

MR Dr. Josef Rampler, MSc.

 

Liebe Kameradinnen und Kameraden!

Wachsame Aufmerksamkeit ohne Angst und Panik ist der richtige Weg, um mit der Coronaepidemie besonnen umzugehen. Nicht nur in den Arztpraxen und Krankenhäusern, sondern auch in den Feuerwehren wird die richtige Schutzausrüstung immer seltener verfügbar sein. Trotzdem ist es unsere Aufgabe, dringliche Einsätze so abzuführen, dass unsere Mitglieder nicht zu Schaden kommen, das heißt, nicht infiziert werden.

FFP 2 und FFP 3 Masken, die einen optimalen Schutz gegen die Tröpfcheninfektion darstellen, sind nirgendwo erhältlich, mit Nachlieferungen ist in den nächsten Wochen nicht zu rechnen. Alternativ denken nun manche Kameradinnen und Kameraden an die Gesichtsmasken, wie wir sie von der Vogelgrippe und auch von Wundversorgungen aus dem Spital kennen.

Sich auf diese Masken zu verlassen, ist aber ein Irrtum: diese Masken verhindern, dass Tropfen aus dem Mund-Nasenbereich des Maskenträgers verbreitet werden und  schützen vor Spritzern von Körperflüssigkeiten des Patienten. Sie schützen aber nicht vor Viren, also auch nicht vor dem Coronavirus. Viren können diese Masken durchdringen!

Sollte daher die Notwendigkeit bestehen, sich im Einsatz vor einer Ansteckung mit Coronaviren zu schützen, so ist der schwere Atemschutz der einzige sichere Weg. Natürlich aufwendiger als die Maskenverwendung, aber wir haben in der Krise nur dieses Mittel.

Wichtig ist: so wenig Einsatzkräfte wie möglich, auf Abstand achten und das Anhusten vermeiden: Bei z.B. einer reinen Tragehilfe für den Rettungsdienst kann durch Abstand zum Patienten, der noch dazu eine Maske vom Rettungsdienst erhält, die Infektionsgefahr gebannt werden. Situationsbedingt muss es Einzelentscheidungen geben.

Es muss in den nächsten Wochen auch mit Engpässen an Desinfektionsmitteln gerechnet werden. Hier hilft genaues Waschen der Hände und Körperoberflächen mit Seife. Die Schutzhülle des Virus lässt sich durch Seife leicht zerstören, so verhindert man eine Schmierinfektion.

 

Ich wünsche Euch viel Kraft und Gesundheit!

 

Dr. Josef Rampler

Landesfeuerwehrarzt

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Informationsschreiben

Landesfeuerwehrarzt Dr. Adolf Schinnerl
Leiter des ÖBFV Sachgebietes 1.6 Feuerwehrmedizinischer Dienst

 

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Videolink

Richtiges Händewaschen (MedUni Wien)


15. März

 

Mitteilung des ÖBFV 

Feuerwehren – Einsatzbereitschaft oberstes Ziel

Die österreichischen Feuerwehren erfüllen trotz der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus ihre hoheitlichen Aufgaben und stehen rund um die Uhr auf Abruf bereit, um Brände zu bekämpfen und Menschenleben zu retten. „Verkehrsunfälle, Brände und viele weitere dringende Einsätze sind nach wie vor tagtäglich zu verzeichnen. Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und der zweckmäßige Einsatz unserer Kameradinnen und Kameraden ist wesentlich, um während der kommenden Wochen auch in gewohnter Qualität helfen zu können. Wir werden jedoch natürlich – so wie alle anderen auch – unseren Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leisten“, so Feuerwehrpräsident Albert Kern.

Auf allen Ebenen der Feuerwehr wurden Maßnahmen gesetzt, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten. So wurden neben der Absage von Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen auch der Ausbildungs- und Übungsbetrieb innerhalb der einzelnen Feuerwehr heruntergefahren und Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf das absolut Notwendigste reduziert. All diese Maßnahmen wurden mit dem Ziel gesetzt, einen Ausfall einer gesamten Feuerwehr so lange wie möglich zu vermeiden.

„Es muss verhindert werden, dass Feuerwehren vorschnell nun für andere Aufgaben herangezogen werden, die die gesetzten Maßnahmen unterwandern. Diverse Hilfstätigkeiten durch die Feuerwehrmitglieder oder Feuerwehrhäuser als Informationszentren oder Ausgabestellen für die Bevölkerung zu etablieren würde dem gesamten System schaden und die Einsatzbereitschaft gefährden. Unsere Kräfte und unsere Infrastruktur müssen jetzt geschützt werden, um dann helfen zu können, wenn unsere Expertise tatsächlich gebraucht wird. Unser Know-How werden wir auch weiterhin in den Stäben auf unterschiedlichen Ebenen einbringen. Wir können nicht einschätzen, wie lange dieser Ausnahmezustand anhalten wird. Desto vorsichtiger müssen wir mit unseren Ressourcen umgehen.“ Auf diesen Zugang haben sich auch die Landesfeuerwehrkommandanten in einem Abstimmungsgespräch vergangenen Donnerstag verständigt.

Aufgrund der aktuellen Lage und ständig steigender Infektionszahlen werden auch die Feuerwehren nochmals darauf hingewiesen, dass bei Einsätzen das Einsatzpersonal auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken ist. Die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen und insbesondere die Einsatzhygienemaßnahmen sind strikt einzuhalten.

Seitens der Feuerwehr werden die heute angekündigten Maßnahmen betreffend der Zivildienstleistenden begrüßt, um Personalreserven zu schaffen. Dadurch kann dazu beigetragen werden, dass sich die Feuerwehr auf ihre fordernden Aufgaben konzentrieren kann.

 

Feuerwehrschulen stellen Betrieb ein

Die Landesfeuerwehrschulen haben des Weiteren den Betrieb gänzlich eingestellt, um Ausfälle innerhalb der Einsatzorganisation so gut wie möglich zu vermeiden. „Wir müssen in diesen Tagen jedes einzelne Mitglied schützen. Wenn sich nur eine Feuerwehrfrau, ein Feuerwehrmann infiziert oder in Kontakt mit einer infizierten Person tritt, müssen wir im schlimmsten Fall komplette Feuerwehren aus dem System nehmen, was fatal wäre“, wirbt FPräs Kern um Verständnis, dass die Feuerwehr in den kommenden Wochen nur dann in Aktion treten soll, wenn es wirklich notwendig ist.

 


 

14. März

Im Auftrag des Landesfeuerwehrkommandos ergeht an alle Feuerwehren eine Dienstanweisung des Landesfeuerwehrverbandes zu Handlungsanweisungen in Zusammenhang mit der Pandemie Coronavirus Covid-19!

Diese Dienstweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wurde mit heutigem Wissensstand erstellt.  Änderungen können situationsbedingt jederzeit möglich sein und werden umgehend an alle Feuerwehren der Steiermark kommuniziert.

 

Dienstanweisung

 


 

13. März

CoV – richtiger Umgang im Einsatz

Die derzeitige Situation zur Eindämmung des Corona-Virus erfordert von uns allen besondere Maßnahmen und Einschränkungen. Jede(r) einzelne ist gefordert, seinen Beitrag in punkto Sorgfalt dazu zu leisten.

Oberste Ziel ist, die Einsatzbereitschaft der Steirischen Feuerwehren auch während dieser herausfordernden Zeit aufrecht zu erhalten. Daher appellieren wir an alle Feuerwehrmitglieder, die Einsatzhygiene und vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Kontamination, sehr ernst zu nehmen.

Da im Zusammenhang mit dem CoV die Mensch-zu-Mensch-Übertragung nach derzeitigem Kenntnisstand den wichtigsten Infektionsweg darstellt, sind nachstehende Empfehlungen von maßgeblicher Bedeutung, um das Risiko einer Ansteckung oder sonstigen Gesundheitsschäden zu vermeiden.

 

Maßnahmen vor Einsatzbeginn

Die richtigen Maßnahmen zu setzen, beginnt schon vor dem Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus.  Dies ist die Trennung von Einsatz- und Privatkleidung. Private Kleidungsstücke sind soweit als möglich abzulegen, das Ausrücken sollte, wie üblich, in adäquater Schutzbekleidung erfolgen. Wie in diesem Zusammenhang bekannt, sollten persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Geldbörse, Handy usw.  nicht in zum Einsatz mitgenommen werden, sondern im Spind bzw. im Feuerwehrhaus verbleiben.

 

Maßnahmen beim Einsatz

Für die Abwicklung der Einsatzaktivitäten, wie z.B. bei einem z.B. Verkehrsunfall, wird angeraten, immer an die Möglichkeit einer Infektion zu denken. Sohin sind das Anhusten bzw. das Anniesen durch den Verletzten, oder auch der Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten, bestmöglich zu vermeiden. Daher wird neben der Verwendung von Einweghandschuhen auch das Tragen des Helms mit „geschlossenem“ Gesichtsschutzvisier als Mindestschutz angeraten.

Direkt an der Einsatzstelle, unmittelbar im Anschluss zur erfolgten Hilfeleistung, sind erste Desinfektionsmaßnahmen der Hände mittels alkoholischer Desinfektionsmittel durchzuführen.

 

Maßnahmen nach dem Einsatz

Beim Ablegen der Schutzausrüstung ist darauf zu achten, eine Eigenkontamination zu vermeiden. Kontaminierte bzw. verschmutzte Einsatz- oder Schutzkleidung ist am Einsatzort gesondert zu verpacken und nicht im Mannschaftsraum zu transportieren.

Eine gründliche Körperreinigung (Dusche, Haare waschen, Nagelpflege) zählt ebenso zur Einsatzhygiene wie das Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung erfolgen sollte.

 

Einsatztätigkeiten im Zusammenhang mit CoV

Jedes geplante Aktivwerden einer Feuerwehr im Zuge von CoV-Verdachtsfällen bzw. mit bestätigten CoV-Infizierten ist VOR EINSATZBEGINN – unter Beiziehung von Bereichsfeuerwehr- und/oder Abschnittsfeuerwehrkommandant – der Landesleitzentrale Florian Steiermark mitzuteilen. Entsprechende Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Landessanitätsdirektion sind für die Maßnahmensetzung durch die Einsatzleitung zu berücksichtigen.

Seitens des LFV Steiermark wird ersucht, alle Maßnahmen der erforderlichen Einsatzhygiene, wie auch alle vorbeugend zu treffende Maßnahmen, entsprechend ernst nehmen.

 


 

12. März

Der  Ausbildungsbetrieb an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird ab

Montag, dem 16. März 2020 – bis voraussichtlich 3. April 2020 – vollständig eingestellt.

 

 

Mehr dazu - und weitere Empfehlungen - finden sich im 

(zweiten) Informationsschreiben

von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried.

 


 

10. März

Informationsschreiben

von Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried

zur gegenwärtigen Situation.